Das neue Diözesane Schulgesetz ist da!
Das neue Diözesane Schulgesetz (DSchulG) ist am 1. August 2025 in Kraft getreten und löst die bisher geltende Rahmenschulordnung von 2011 ab. Es schafft eine eigenständige kirchliche Gesetzgebung für die katholischen Schulen im Erzbistum Hamburg, die den staatlichen Regelungen gleichwertig ist.
Ziel ist es, die Profilierung des katholischen Schulwesens zu stärken – durch klare Grundlagen, Regelungen zur Schulgestaltung sowie neue partizipative Strukturen für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Mitarbeitende. Damit soll die Mitwirkung aller Beteiligten an der Entwicklung des katholischen Schulwesens auf ein höheres Niveau gehoben werden. Zudem bringt das Gesetz mehr Rechtssicherheit und organisatorische Klarheit und sieht eine Evaluation im Schuljahr 2029/30 vor.
Hier geht´s zum Diözesanen Schulgesetz:
ASH_Diözesane Schulgesetz_RZ.pdf
Und hier gibt’s eine kurze Erläuterung im Video durch Schul-Abteilungsleiter Dr. Christopher Haep:
https://youtu.be/xmKVaqNeeUA