Erzbistum Hamburg beschließt Schulgeldreform für 2023
Ziel: Stabilisierung des katholischen Schulsystems und Mehreinnahmen von 1 Millionen Euro – Breitere soziale Staffelung durch Schulgeld-Zuschüsse geplant
Um den Bestand der katholischen Schulen in der Hansestadt zu sichern, hat das Erzbistum Hamburg eine Schulgeldreform beschlossen. Diese wird zum 1. August 2023 in Kraft treten und an bereits laufende Reformbemühungen anknüpfen. „Schulen in freier Trägerschaft erhalten zwar staatliche Finanzhilfen, doch die tatsächlichen Personal-, Verwaltungs- und Gebäudekosten werden damit bei weitem nicht gedeckt“, erklärt Dr. Christopher Haep, Leiter der Abteilung Schule und Hochschule. „Die katholischen Schulen erhalten de facto eine Refinanzierung, die unter den gesetzlich festgelegten 85% der Ist-Kosten eines Schülers an staatlichen Schulen liegt“, so Haep. Das Erzbistum investiert gegenwärtig jährlich fast 20 Millionen Euro, um u.a. den laufenden Betrieb sowie die Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen an den katholischen Schulen zu unterstützen. Diese Zuschüsse – allein für die katholischen Schulen – machen derzeit rund ein Fünftel des gesamten Bistumshaushalts aus. Seit 2011 beteiligen sich auch die Eltern mit einem einkommensabhängigen Schulgeld an der Finanzierung des Bildungsangebotes. Doch die finanziellen Herausforderungen der Diözese bleiben gewaltig.
Ziel der zum übernächsten Schuljahr in Kraft tretenden Schulgeldreform sind jährliche Mehreinnahmen von etwa einer Millionen Euro, als Baustein für den Erhalt und die Stabilisierung des katholischen Schulwesens in Hamburg. „Wichtig war und ist uns die Beibehaltung einer breiten sozialen Staffelung des Schulgeldes. Uns ist selbstverständlich bewusst, dass höhere Schulgelder für viele Familien eine Mehrbelastung bedeuten. Für uns als privater Schulträger sind sie unvermeidbar, um das katholische Schulsystem auf Dauer zu erhalten und weiterzuentwickeln“, so Haep.
Die wesentlichen Aspekte der Schulgeldreform:
- Die neue Schulgeldtabelle sieht eine soziale Staffelung durch Zuschüsse vor: Zukünftig gibt es neben dem Schulgeld ohne Zuschuss / Geschwisterbonus sechs Einkommensstufen, in denen das von den Eltern zu zahlende Schulgeld in unterschiedlicher Höhe durch den Schulträger bezuschusst und ggf. durch einen Geschwisterbonus ergänzt wird.
[su_spacer size=“10″] - Das Schulgeld wird angehoben. Es gilt grundsätzlich für alle sorgeberechtigten Vertragspartner_innen, sofern kein Zuschuss / Geschwisterbonus beantragt und gewährt wird.
[su_spacer size=“10″] - Der Zahlbetrag wird für die sorgeberechtigten Vertragspartner_innen, die einen entsprechenden Antrag an den Schulträger richten, durch einen am Haushaltseinkommen bemessenen Zuschuss reduziert und / oder durch einen Geschwisterbonus ergänzt.
[su_spacer size=“10″] - In der ersten Stufe gewährt der Schulträger auf Antrag der sorgeberechtigten Vertragspart-ner_innen für das zweite Kind sowie weitere Kinder einen Geschwister-Bonus von 100%.
[su_spacer size=“10″] - Ab der zweiten Stufe gewährt der Schulträger auf Antrag der sorgeberechtigten Vertrags-partner_innen für das zweite Kind einen Geschwister-Bonus von 30%, für dritte und weitere Kinder einen Geschwister-Bonus von 100%.
[su_spacer size=“10″] - Um Zuschüsse und Geschwister-Boni auch zukünftig nach dem Solidaritätsprinzip gewähren zu können, sieht die Schulgeldreform eine jährliche Antrags- und Nachweispflicht vor. Sie wird in der neuen Schulgeldordnung berücksichtigt und gilt für alle Vertragspartner_innen.
[su_spacer size=“10″] - Für Schulgeldzahler_innen, deren Kinder eine von Schließung betroffene Schule besuchen, ist ein Bestandsschutz vorgesehen. Für sie gilt weiterhin die derzeit gültige Schulgeldtabelle.
[su_spacer size=“10″] - Die Schulgeldreform tritt zum 1. August 2023 in Kraft.
[su_spacer size=“10″] - Um inflationsbedingte Kostensteigerungen auszugleichen, behält sich der Schulträger eine Anpassung der Schulgeldhöhe (auch in den Einkommensstufen) alle drei Jahre um fünf Prozent vor.
[su_spacer size=“10″] - Ziel der Schulgeldreform sind Mehreinnahmen von jährlich ca. einer Million Euro – als Baustein für den Erhalt und die Stabilisierung des katholischen Schulwesens.
Die bisherige und die zukünftige Schulgeldtabelle im Überblick:
Weitere Informationen zur Schulgeldreform: www.kseh.de/schulgeld