Osterferien im Ausland? Grundregeln bei Rückkehr

Osterferien im Ausland? Grundregeln bei Rückkehr

  1. Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise nach Hamburg in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise grundsätzlich für 14 Tage in Quarantäne begeben.Zudem müssen alle aus Risikogebieten Einreisenden unmittelbar vor (max. 48 Stunden vorher) oder nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Test auf das Coronavirus in eigener Verantwortung machen lassen (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).Wichtig: Die Quarantänepflicht für 14 Tage besteht unabhängig vom Testergebnis!
    Frühestens nach Ablauf von fünf Tagen Quarantäne ist ein weiterer PCR-Test möglich, um die Quarantäne zu verkürzen. Ab dem Tag des Vorliegens eines negativen PCR-Testergebnisses kann die Quarantäne dann vor Ablauf der 14 Tage selbständig aufgehoben werden.
  2. Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem sogenannten Hochinzidenzgebiet sowie Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, für die also ein besonders hohes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus bzw. einer Variante des Coronavirus besteht, haben bereits bei Einreise einen negativen Test auf das Coronavirus mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen.
  3. Alle Einreisenden müssen zudem grundsätzlich vor der Einreise das für sie zuständige Gesundheitsamt informieren – unabhängig von der Art der Einreise, ob per Flugzeug, Bahn oder Auto. Die Meldung kann über das Meldeformular erfolgen: www.einreiseanmeldung.de

Das Robert-Koch-Institut weist die Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvarianten-Gebiete tagesaktuell aus. Hier können Sie die Liste der Länder einsehen: www.rki.de

Die oben aufgeführten Regelungen basieren auf den Vorgaben der Stadt Hamburg.