SCHULGELD: DAS IST. DAS KOMMT.

Liebe Eltern, freie Schulen sind eine von der Verfassung erwünschte Alternative zu den staatlichen Schulen. Das Erzbistum Hamburg trägt Verantwortung für ein Schulsystem in freier Trägerschaft mit zukünftig 15 Standorten, die wir stetig weiterentwickeln und zukunftsfähig aufstellen wollen. Die katholischen Schulen finanzieren sich aus staatlichen Mitteln, Zuschüssen des Erzbistums Hamburg sowie aus dem Schulgeld, welches Sie als Eltern zahlen. Die Herausforderungen für ein privates Schulsystem sind enorm. Aus diesem Grund hat der Schulträger eine Schulgeldreform beschlossen. Die Reform umfasst eine neue Schulgeldtabelle sowie die Anpassung unserer Schulgeld¬ordnung. Diese enthält alle Regelungen zum Schulgeld. Die Reform wird zum 1. August 2023 in Kraft treten.

Die wesentlichen Aspekte der Schulgeldreform:

 Die neue Schulgeldtabelle sieht weiterhin eine soziale Staffelung vor: Zukünftig gibt es neben dem Schulgeld ohne Ermäßigung/Geschwisterbonus sechs Einkommensstufen, in denen das von den Eltern zu zahlende Schulgeld (Zahlbetrag) in unterschiedlicher Höhe durch den Schulträger ermäßigt und ggf. durch einen Geschwisterbonus ergänzt wird.

  • Das Schulgeld wird angehoben. Es gilt grundsätzlich für alle sorgeberechtigten Vertragspartner_innen, sofern keine Ermäßigung/kein Geschwisterbonus beantragt und gewährt wird.
  • Der Zahlbetrag wird für die sorgeberechtigten Vertragspartner_innen, die einen entsprechenden Antrag an den Schulträger richten, durch eine am Einkommen der Vertragspartner_innen bemessene Ermäßigung reduziert und ggf. durch einen Geschwisterbonus ergänzt.
  • In der ersten Stufe gewährt der Schulträger auf Antrag der sorgeberechtigten Vertragspartner_innen für das zweite Kind sowie weitere Kinder einen Geschwister-Bonus von 100 %.
  • Ab der zweiten Stufe gewährt der Schulträger auf Antrag der sorgeberechtigten Vertragspartner_innen für das zweite Kind einen Geschwister-Bonus von 30 %, für dritte und weitere Kinder einen Geschwister-Bonus von 100 %.
  • Um Ermäßigungen in Kombination mit Geschwister-Boni auch zukünftig nach dem Solidaritätsprinzip gewähren zu können, sieht die Schulgeldreform eine jährliche Antrags- und Nachweispflicht vor. Sie wird in der neuen Schulgeldordnung berücksichtigt und gilt für alle Vertragspartner_innen, die Ermäßigungen in Kombination mit Geschwister-Boni beantragt haben.
  • Für Schulgeldzahler_innen, deren Kinder eine von Schließung betroffene Schule besuchen, ist ein Bestandsschutz vorgesehen. Für sie gilt weiterhin die derzeit gültige Schulgeldtabelle.
  • Die Schulgeldreform tritt zum 1. August 2023 in Kraft.
  • Der Schulträger kann das Schulgeld erstmals mit Wirkung vom 1. August 2026 um bis zu 5 Prozent erhöhen. Jede weitere Erhöhung darf frühestens drei Jahre nach der letzten Erhöhung erfolgen.


Hier geht’s zur SCHULGELDTABELLE:

www.kseh.de > Info-Download > Aktuelle Schulgeldtabelle
oder direkt: www.kseh.de/wp-content/uploads/2023/01/KSEH_Schulvertrag_Anlage1_SGO.pdf

Ihre Fragen zum Schulgeld richten Sie gern an: schulgeld@kseh.de.
Oder rufen Sie unsere Schulgeldhotline an: Telefon: (040) 37 86 36-50.