Corona: Umgang mit Krankheits- bzw. Erkältungssymptomen
Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Nach dem Lockdown stehen wir mit der erfolgten Öffnung unserer Schulen weiterhin im Spannungsfeld zwischen der Aufgabe, alle Beteiligten möglichst gut zu schützen und gleichzeitig das Recht auf Bildung und staatliche Fürsorge für junge Menschen umzusetzen.
Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder und Jugendliche, die eindeutig krank sind, nicht in die Schule gebracht werden bzw. kommen sollten. Die Einschätzung, ob ein Schüler bzw. eine Schülerin krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Wenn Kinder oder Jugendliche allerdings offensichtlich krank in die Einrichtung gebracht werden oder während der Unterrichts- oder Betreuungszeit in der Schule erkranken, kann und wird die Schule die Abholung veranlassen.
Wie umgehen mit Krankheits- und Erkältungssymptomen?
Hier geht´s zu den Info-Grafiken der Hamburger Sozialbehörde mit konkreten Hinweisen
für Eltern und Beschäftigte in Schulen: