Corona-Update der Schulbehörde vom 29. Juli 2021:

Corona-Update der Schulbehörde vom 29. Juli 2021:

  • Alle Schulen starten in allen Jahrgängen im Präsenzunterricht.
    Die Präsenzpflicht bleibt bis zu den Herbstferien aufgehoben. Damit wird auf Familien mit Kindern oder engen Angehörigen, die unter Vorerkrankungen mit besonderer Risikolage leiden, Rücksicht genommen. Gleichwohl gilt die Schulpflicht ohne Einschränkung, d.h. Schülerinnen und Schüler müssen sich an den für sie von der Schule entwickelten Angeboten beteiligen.
  • Alle grundsätzlich bekannten Hygienemaßnahmen gelten auch für das beginnende Schuljahr. Zwei Mal in der Woche müssen alle nicht geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schüler mit einem Test nachweisen, dass sie keine Corona-Viren übertragen. Die Tests sind kostenlos und werden in der Regel unter Anleitung der Lehrkräfte in der Schule durchgeführt.
  • Wer sich im Schulgebäude aufhält, muss eine medizinische Maske tragen.
    Um Schülerinnen und Schülern entgegenzukommen, brauchen sie künftig beim Essen, in der Schulkantine, auf dem Schulhof, beim Sport, auf dem Außengelände der Schule und bei Klassenfahrten außerhalb von Gebäuden keine Maske mehr zu tragen. Normale OP-Masken (das sind die blau-grünen) reichen aus, FFP2-Masken sind keine Pflicht.
  • Alle Unterrichtsräume sollen nach 20 Minuten für fünf Minuten gelüftet werden, um verbrauchte Luft und krankheitsübertragende Luftpartikel (Aerosole) durch frische Luft zu ersetzen.
    Hamburg plant den Kauf und Einsatz mobiler Raumluftfilteranlagen. Hinsichtlich einer Berücksichtigung der Privatschulen sind die Träger der freien Schulen derzeit im Austausch mit der Schulbehörde. Wir informieren, sobald sich hier weitere Schritte ergeben. Eine wesentliche Feststellung ist in der lebhaften Diskussion über Luftfilter unbestritten: Luftfilter ersetzen nicht das regelmäßige Lüften!
  • Schulen können künftig Testbescheide über die durchgeführten schulischen Schnelltests ausstellen, damit diese z.B. beim Sportverein oder Ausflügen vorgelegt werden können. Die Ausstellung von Testbescheinigungen ist eine freiwillige Leistung der Schule. Es besteht kein Recht darauf, eine Testbescheinigung zu erhalten.
  • Klassenfahrten sind wieder möglich, das Verbot von Schulfahrten wurde gestrichen. Solange die Präsenzpflicht in den Schulen aufgehoben ist, ist die Teilnahme an einer Schulfahrt nicht verpflichtend.