Infoschreiben an alle Sorgeberechtigten zur Öffnung der Schulen

Infoschreiben an alle Sorgeberechtigten zur Öffnung der Schulen

In einem Schreiben an alle Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler katholischer Schulen in Hamburg hat der Leiter der Abteilung Schule und Hochschule, Dr. Christopher Haep, jetzt wichtige Eckpunkte für die schrittweise Öffnung der Schulen benannt:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,

einen herzlichen Gruß senden wir Ihnen aus der Abteilung Schule und Hochschule des Erzbistums Hamburg. Meinem heutigen Schreiben möchte ich zunächst ein großes Dankeschön voranstellen: Einen Dank an Sie, die Sorgeberechtigten, die sich nun schon seit mehreren Wochen gemeinsam mit Ihren Kindern auf einen – für uns alle – ungewöhnlichen Weg des Unterrichtens eingelassen haben. Mein Dank gilt Ihnen, die Sie die digitalen Lernangebote und die herkömmlich übermittelten Aufgaben unserer Lehrkräfte mit großem Engagement unterstützen und viel Verständnis auch für Anlaufschwierigkeiten gezeigt haben. Wir wissen, welchen Belastungen viele von Ihnen in dieser Krisensituation ausgesetzt sind – und wir werden weiterhin alles dafür tun, einen möglichst reibungslosen Ablauf unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu organisieren.

Nach der wochenlangen Aussetzung des regulären Schulbetriebes haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten in der vergangenen Woche auf eine schrittweise Öffnung der Schulen geeinigt. Die Stadt Hamburg und die Hamburger Schulbehörde haben jetzt erste Rahmenbedingungen für einen solchen Weg skizziert, an denen wir uns als freier Schulträger orientieren. Nachfolgend möchte ich Ihnen einige wichtige Eckpunkte benennen:

1. Schrittweises Hochfahren der Schulbetriebe

Ab dem 27. April und erweitert ab dem 4. Mai findet für einzelne Klassenstufen in den katholischen Schulen – unter strikter Wahrung des Infektionsschutzes – ein Unterrichtsangebot statt: Ab dem 27. April beginnt schrittweise das schulische Unterrichtsangebot für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, das sind die Klassenstufen 9 und 10 an unseren Stadtteilschulen sowie die Klassenstufe 10 an unseren Gymnasien. Die Prüfungsverfahren für die Prüfungsjahrgänge an den Stadtteilschulen und Gymnasien werden wie geplant weiter fortgesetzt.

Mit dem 4. Mai beginnt schrittweise das Unterrichtsangebot auch für die Klassenstufe 4, für die Klassenstufen 6 und 11 der Gymnasien sowie die Klassenstufe 12 der Stadtteilschulen.

Wir wollen an allen Standorten sicherstellen, dass einzelne Lerngruppen aus höchstens 15 Schülerinnen und Schülern bestehen und dass sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 25% der gesamten Schülerschaft einer Schule auf dem Schulgelände aufhält.

Die Schülerinnen und Schüler der nicht oben genannten Jahrgänge werden weiterhin im Fernunterricht zu Hause lernen und mit Unterrichtsmaterialien versorgt werden.

Über eine erweiterte Öffnung der Schulen für zusätzliche Klassenstufen entscheiden auch weiterhin die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin sowie die Kultusministerkonferenz. Wir als Schulträger informieren Sie bei Änderungen und Verlautbarungen der Hamburger Schulbehörde zeitnah.

2. Durchführung des Unterrichtes

Für die in den Schulen anwesenden Lerngruppen wird der Unterricht in der Schule auf die Hälfte der Unterrichtsstunden reduziert, die andere Hälfte findet weiterhin als Fernunterricht statt. Im Bereich der Grundschulen sowie Sekundarstufen wird der Unterricht zunächst bevorzugt in den Kernfächern erfolgen.

3. Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen

Zur Sicherstellung des Infektionsschutzes werden wir an allen Schulstandorten besondere Vorbereitungen treffen hinsichtlich der Zusammensetzung der Lerngruppen, der Gestaltung der Sitzordnung, der Nutzung unterschiedlicher Lernmodelle und Unterrichtszeiten, der Organisation des Personaleinsatzes, der Einhaltung von Abstandsregeln sowie der verstärkten Reinigung und Desinfektion von Räumen, Flächen und Gegenständen.

Wir empfehlen Ihnen und Ihrem Kind die Fertigung bzw. den Kauf und das freiwillige Tragen einer Schutzmaske.

4. Notbetreuung

Die Regelungen zur Notbetreuung in der Kernzeit von 8 bis 16 Uhr bleiben weiterhin bestehen und gelten für Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahre sowie in Ausnahmefällen für ältere Jugendliche mit speziellem sonderpädagogischen Förderbedarf. Die Notbetreuung ist vorwiegend für Eltern gedacht, die aus familiären oder besonderen beruflichen Gründen unbedingt darauf angewiesen sind, bspw. weil sie in einem Beruf der sogenannten Daseinsvorsorge tätig sind.

Genauere Infos zur Umsetzung der o.a. Maßnahmen werden Ihnen durch die Schulleitungen mitgeteilt werden.

Dies ist eine für uns alle besonders herausfordernde Zeit, die uns enorm viel abverlangt – Ihnen und Ihren Kindern sowie uns als Schulträger, als Lehrkräfte, als Verwaltungsangestellte. Klar ist: Das Hochfahren der Schulbetriebe wird eine größere Herausforderung und Kraftanstrengung bedeuten, als es das Herunterfahren war. Und das kann nur gelingen, wenn wir uns alle auch zukünftig so diszipliniert und verständnisvoll verhalten wie bisher. Unterstützen wir uns gegen-seitig, dann wird uns alles gut gelingen! Nach wie vor gilt es alles dafür zu tun, ein erneutes Ansteigen der Infektionszahlen zu verhindern und die Ansteckungsrisiken weiterhin so gering
wie möglich zu halten.

Ich danke Ihnen für Ihr bisheriges Engagement und wünsche Ihnen und Ihren Kindern viel Erfolg und Gottes Segen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christopher Haep
Leiter Abteilung Schule und Hochschule

 

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