Katholische Schulen: Regulärer Schulbetrieb ruht bis 29. März 2020!

Katholische Schulen: Regulärer Schulbetrieb ruht bis 29. März 2020!

Aufgrund der erheblichen Zunahme der Corona-Erkrankungen in Deutschland hat der Hamburger Senat heute entschieden, dass nach den am Sonntag endenden Hamburger Frühjahrsferien der reguläre Schulbetrieb vorläufig bis zum 29. März 2020 ruht.

Das Erzbistum Hamburg verdeutlicht allen Schulleitungen sowie Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler die sich daraus ergebenden Handlungsmaßnahmen in einem Schreiben. Zu den grundlegenden Aspekten zählen u.a.:

  • An allen katholischen Schulen findet in dem Zeitraum vor- und nachmittags eine Notbetreuung für Kinder bis 14 Jahre (8-16 Uhr) sowie in Ausnahmefällen für ältere Jugendliche mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf statt. Auch die Schülerbeförderung (HVV-Sonderbusse, Bonibusse) findet vorläufig weiterhin statt, kann jedoch ggf. entsprechende Anpassungen erfahren.
  • Das Erzbistum weist ausdrücklich darauf hin: Die Notbetreuung ist ausschließlich für Eltern gedacht, die aus familiären oder besonderen beruflichen Gründen unbedingt darauf angewiesen sind, bspw. weil sie in einem Beruf der sogenannten Daseinsvorsorge tätig sind. Alle Eltern sind ausdrücklich und dringlichst gebeten, ihre Kinder nur in Notfällen zur Schule zu schicken.
  • Die Betreuung der Kinder wird von den gleichen Personen und Einrichtungen gesichert,
    die auch im Normalfall zur jeweiligen Zeit in der katholischen Schule arbeiten: vormittags wie bisher die Lehrkräfte sowie das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal, nachmittags je nach Schule entweder GBS-Träger oder das Schulpersonal. Bei der Betreuung werden die Betreuer auf kleine Gruppen und die Einhaltung der Hygienevorschriften achten, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Selbstverständlich sind ausnahmslos alle gehalten, auch in Zeiten der Notbetreuung sorgfältig die Hygienehinweise zu beachten.
  • Damit die Schülerinnen und Schüler zuhause arbeiten können, werden die Lehrkräfte an den katholischen Schulen für diese Zeit Lernangebote organisieren, die per Telefon, E-Mail oder über andere digitale Kanäle kommuniziert werden sollen.
  • Um die Abschlussprüfungen in Stadtteilschulen und Gymnasien nicht zu gefährden, sollen alle Prüfungen wie geplant stattfinden. Eine nähere Aussage dazu wird der Schulträger jedoch erst nach Konkretisierung durch die Schulbehörde treffen können. Hierzu erhalten die Schulstandorte in Kürze weitere Informationen.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die aus sogenannten Risikogebieten nach der Definition des Robert-Koch-Institutes zurückgekehrt sind, gilt: Kein Betreten der Schule bis 14 Tage nach Verlassen der Risikogebiete! Alle Eltern sind dringlichst gebeten, sehr sorgsam darauf zu achten.
  • Um die Ansteckungsgefahr zu verringern, werden bis zum 30. April 2020 alle besonderen Schulaktivitäten wie Feste, Aufführungen, Klassenreisen, Ausflüge und Sportveranstaltungen abgesagt.

 

Alle skizzierten Maßnahmen haben ein Ziel: die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten an den katholischen Schulen zu schützen und einen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus zu leisten.

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