Maiferien – das gilt für Einreisende:

Maiferien – das gilt für Einreisende:

  • Personen, die sich innerhalb von 14 Tagen vor Einreise nach Hamburg in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise grundsätzlich für 14 Tage in Quarantäne begeben und vor der Einreise das für sie zuständige Gesundheitsamt informieren (Meldeformular unter www.einreiseanmeldung.de).
  • Zudem müssen sie unmittelbar nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Test auf das Coronavirus in eigener Verantwortung machen lassen (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest). Es kann auch ein Test vor Einreise gemacht werden. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Wichtig: Die Quarantänepflicht für 14 Tage besteht unabhängig vom Testergebnis weiterhin.
  • Personen, die aus Hochinzidenz-Gebieten oder Virusvarianten-Gebieten einreisen, haben bereits bei Einreise einen negativen Test auf das Coronavirus mitzuführen, das nicht älter als 48 Stunden ist. Auch für sie gilt ab Einreise eine 14-tägige Quarantäne.
  • Nur für Einreisende aus Risikogebieten gilt: Frühestens nach Ablauf von 5 Tagen Quarantäne kann mit Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses die Quarantäne vor dem Ablauf der 14 Tage aufgehoben werden. Das Testergebnis muss 10 Tage aufbewahrt werden.
  • Für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem Hochinzidenz-Gebiet oder Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, besteht keine Möglichkeit der Freitestung von der Quarantäne durch einen zweiten, negativen PCR-Test. Einreisende aus diesen Gebieten müssen die 14 Tage Quarantäne einhalten.

(Quelle: https://www.hamburg.de/faq-reisen/#14762996_14762892 >> 2. „Ich komme aus dem Ausland zurück. Was muss ich beachten?“)