Maskenpflicht an Schulen wird gelockert
Vorsichtige Corona-Lockerungen an den Schulen: Ab 4. April entfällt am Arbeitsplatz im Unterricht die Maskenpflicht – für Schüler_innen und Lehrkräfte.
Anders als in den meisten anderen Bundesländern bleiben die wesentlichen Sicherheitsmaßnahmen jedoch über den 4. April hinaus erhalten. So sollen sich Schülerinnen und Schüler auch im April drei Mal in der Woche in der Schule testen. Die mobilen Luftfiltergeräte in den Unterrichtsräumen bleiben in Betrieb.
Und wie bisher sollen die Unterrichtsräume alle 20 Minuten fünf Minuten lang durchgelüftet werden. Auch die Maskenpflicht in den Schulgebäuden bleibt bestehen.
Die neue Maskenregelung ist vergleichbar mit der Regelung in den Restaurants: Wer seinen Platz einnimmt, darf die Maske abnehmen. Wer umherläuft, muss die Maske dagegen aufsetzen. Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler können die Maske im Unterricht auch dann abnehmen, wenn sie allein oder zu zweit vor der Tafel oder vor der Klasse stehen. Nach diesen Prinzipien sind maskenfreie- und maskenverpflichtende Phasen bei allen anderen Formen des Unterrichts zu unterscheiden. Ein Zwang zum Abnehmen der Maske besteht nicht: Wer die Masken aus Sicherheitsgründen weiterhin tragen möchte, darf das selbstverständlich tun.
Künftig können auch schulische Veranstaltungen unter besseren Bedingungen stattfinden. Das heißt: Wer etwas darbietet, musiziert oder Theater spielt, darf die Maske auf der Bühne abnehmen. Das gilt auch für Chöre und Orchester. Für Zuschauer gilt im Schulgebäude und auch auf den Zuschauerplätzen die Maskenpflicht, aber Zuschauer müssen künftig keinen Impf- oder Testnachweis mehr erbringen.