Prävention an den Katholischen Schulen

Prävention an den Katholischen Schulen
Den Schutz und das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sicherstellen und für eine angemessene Beteiligung und eine optimale Förderung sorgen – das ist zentraler Bestandteil der Verantwortung des Erzbistums Hamburg sowie aller in den katholischen Schulen wirkenden Mitarbeiter_innen. Unsere Verpflichtung als größter freier Schulträger in Hamburg ist es, die psychische und physische Integrität junger Menschen im Schulalltag zu garantieren und ihnen Schutz, Sicherheit und einen Ort des Vertrauens zu bieten.

Das Rahmenschutzkonzept des Erzbistums Hamburg und die darauf basierenden passgenauen Schutzkonzepte der einzelnen katholischen Schulstandorte sind elementare Grundlage für unser Wirken und Handeln – im Unterricht, in der Nachmittagsbetreuung, in der Verwaltung. Ohne Wenn und Aber.

  • Der Leiter der Abteilung Schule und Hochschule, Dr. Christopher Haep, erläutert in einem kurzen filmischen Beitrag die Bedeutung des Rahmenschutzkonzeptes – und erinnert damit zugleich an die beständige Verpflichtung der katholischen Schulen zum bestmöglichen Schutz von Kindern und Jugendlichen: YOUTUBE
  • Hier können Sie Einblick nehmen in das Rahmenschutzkonzept.
  • Kontakt / Info:
    Referat Prävention und Intervention
    Monika Stein
    Präventionsbeauftragte des Erzbistums Hamburg
    Lange Reihe 2
    20099 Hamburg
    Telefon. (040) 248 77-462
    Mobil: (0 163) 248 77 43
    Mail: praeventionsbeauftragte@erzbistum-hamburg.de

Die wesentlichen 11 Aspekte zur konsequenten Umsetzung dieses Schutzauftrages an den katholischen Schulen:

  1. Schutz durch Risikoanalyse
    Für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen analysieren wir beständig bestehende Sicherheitslücken in den katholischen Schulen und kirchlichen Institutionen. Diese differenzierte Risikoanalyse zielt auf eine größtmögliche Sicherheit für alle ab, die unsere Einrichtungen besuchen. Die Analyse verdeutlicht, wo genau die „verletzlichen“ Stellen einer Institution bzw. eines Schulstandortes liegen. Es geht also um eine professionelle Thematisierung und Klärung der Gefährdungsrisiken, auf deren Grundlage die jeweiligen schulischen Schutzkonzepte entwickelt werden.
  2. Schutz durch Verantwortung
    Prävention und Intervention bei jeglicher Form von Gewalt, insbesondere bei sexualisierter Gewalt, liegen in der Verantwortung der Schulleitung und des Trägers sowie aller am Standort Tätigen. Die Schulleitung bzw. der Träger nutzen ihre Personalverantwortung schon bei Einstellungen, um die Bedeutung der Präventionsordnung zu verdeutlichen. Im schulischen Alltag ist die Schulleitung für eine klare Positionierung und deutliche Entscheidung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen verantwortlich.
  3. Schutz durch Einhaltung des Leitbildes
    Der Schutz von Schülerinnen und Schülern, Kindern und Jugendlichen vor jeglichen Formen der Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, muss an jedem katholischen Schulstandort im Leitbild oder im Schulprogramm verankert sein.
  4. Schutz durch Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung
    Die Anweisungen des Generalvikars des Erzbistums Hamburg geben einen diözesanen Verhaltenskodex vor. Für unsere katholischen Schulen wird darüber hinaus festgelegt, wie mit spezifischen Situationen im Schulalltag umzugehen ist. Auf Grundlage des Rahmenschutzkonzeptes sowie des jeweiligen schulischen Schutzkonzeptes werden verbindliche Vereinbarungen und Verhaltensvorgaben für die Standorte getroffen. Diese schützen Schülerinnen und Schüler und können Beschäftigte vor falschem Verdacht bewahren. Die Verletzung der Instruktionen kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter unterschreibt zudem nach einer verpflichtenden Präventionsschulung des Erzbistums Hamburg eine Selbstverpflichtungserklärung.
  5. Schutz durch Standards in der Personalauswahl und -entwicklung
    Prävention gegen jede Form sexualisierter Gewalt wird im Einstellungsverfahren gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern thematisiert. In regelmäßigen Abständen während der Dauer des Dienstes wird dies zudem in angemessenem Umfang wiederholt. Und: Diese Gespräche werden dokumentiert.
    Das Gesetz über den Nachweis besonderer Eignungsvoraussetzungen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Erzbistum Hamburg definiert zudem klar, welche Personengruppen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen.
    Wir nutzen dieses Instrument des Kinderschutzes auch als präventive Signalwirkung, insbesondere bei neu einzustellenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
  6. Schutz durch Qualifizierung von Mitarbeitenden
    Das Wissen über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist für alle schulisch Beschäftigten unerlässlich. Die im Erzbistum Hamburg angebotenen und finanzierten regelmäßigen zielgruppenspezifischen Fortbildungen tragen zur besonderen Sensibilisierung bei und bieten die Möglichkeit, Verunsicherungen und Fragen zum Themenfeld anzusprechen und zu klären. Regelmäßige Vertiefungsfortbildungen gehören ganz selbstverständlich dazu.
  7. Schutz durch Kooperation
    Die Unterstützung durch externe Fachleute – zum Beispiel qualifizierte schulberatende Dienste und Fachberatungsstellen – sowie durch das Referat Prävention und Intervention im Erzbistum Hamburg ist im Verdachtsfall und bei Vorfällen obligatorisch und bei der Entwicklung von Schutzkonzepten und weiterführenden Maßnahmen der Prävention unbedingt erforderlich.
  8. Schutz durch klare Beschwerdestrukturen
    Funktionierende Beschwerdestrukturen sorgen dafür, dass Fehlverhalten frühzeitig bekannt wird – und so entsprechend gehandelt werden kann. Dies sind wichtige Signale an Schülerinnen und Schüler, Eltern und alle an Schule Beschäftigten. Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, diese einzurichten, bekannt zu machen und durchzusetzen.
    Für den professionellen Umgang mit Fehlverhalten haben alle an Schule Beteiligten die Möglichkeit, sich an interne Ansprechpartner_innen (bspw. das Beratungsteam, die Schulsozialarbeiter_innen, die Mitglieder der Schulleitung) und/oder an unabhängige externe Ansprechpartner_innen im Erzbistum Hamburg, an das Referat Prävention und Intervention, zu wenden:
    Referat Prävention und Intervention
    Monika Stein
    Präventionsbeauftragte des Erzbistums Hamburg
    Lange Reihe 2
    20099 Hamburg
    Telefon. (040) 248 77-462
    mobil: (0 163) 248 77 43
    Mail: praeventionsbeauftragte@erzbistum-hamburg.de
  9. Schutz durch Präventionsangebote und Alltagskultur
    Schule ist der Ort, an dem alle Schülerinnen und Schüler altersangemessene Informationen über sexualisierte Gewalt erhalten. Neben konkreten Präventionsprojekten kommt es uns auf die präventive Erziehungshaltung im Schulalltag an. Dies wird in den schulspezifischen Curricula und in den Schulprogrammen eindeutig verankert. Eine entsprechende Information und Einbeziehung aller Sorgeberechtigten in die Präventionsarbeit ist ein wesentlicher Aspekt dieser Arbeit.
  10. Schutz durch Partizipation
    Schulische Mitbestimmung stärkt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Eine beteiligungsorientierte katholische Schule erleichtert den Zugang zu ihren Rechten und ermutigt sie, sich bei Problemen Hilfe und Unterstützung zu holen. Aber auch die Einbindung aller an Schule Beteiligten ist Teil dieses wichtigen Prozesses. Und sie führt zur Enttabuisierung des Themas.
  11. Schutz durch Integration der Schutzmaßnahmen in das Qualitätsmanagement
    Die Maßnahmen der Präventionsordnung bedürfen der Integration ins Qualitätsmanagement der jeweiligen Schule und der GBS. Die spezifischen Schutzkonzepte der Schulen müssen zudem der Gemeinsamen Katholischen Schulinspektion (GKSI) vorgelegt werden. Das hieraus resultierende Feedback der überprüfenden Instanzen ist wiederum im Sinne einer stetigen Verbesserung in die Qualitätsentwicklung von Schule und GBS aufzunehmen.