Größtmöglicher Schutz für Kinder und Jugendliche.
Größtmöglicher Schutz, angemessene Beteiligung und eine optimale Förderung ihrer Entwicklung – darauf sollen Kinder und Jugendliche an den katholischen Schulen im Erzbistum Hamburg bauen können. Wir leben eine Kultur der Achtsamkeit und des gegenseitigen Respekts. Unsere Verpflichtung als Schulträger ist es, die psychische und physische Integrität junger Menschen im Schulalltag zu garantieren und ihnen Schutz, Sicherheit und Vertrauen zu bieten.
Das Rahmenschutzkonzept des Erzbistums Hamburg ist elementare Grundlage für unser Wirken und Handeln. An den Schulstandorten, im Unterricht, in der Nachmittagsbetreuung, in der Verwaltung. Ohne Wenn und Aber.
So setzen wir diesen Schutzauftrag an den katholischen Schulen um:
Wir leben eine Kultur der Achtsamkeit und des gegenseitigen Respekts.
Prävention und Intervention bei jeglicher Form von Gewalt, insbesondere bei sexualisierter Gewalt, liegen in der Verantwortung der Schulleitung und des Trägers. Im schulischen Alltag ist die Schulleitung für eine klare Positionierung und deutliche Entscheidung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen verantwortlich.
Die Unterstützung durch externe Fachleute – zum Beispiel qualifizierte, schulberatende Dienste, Fachberatungsstellen – sowie durch das Referat Prävention und Intervention im Erzbistum Hamburg ist im Verdachtsfall obligatorisch sowie bei der Entwicklung von Schutzkonzepten und weiterführenden Maßnahmen der Prävention unbedingt erforderlich.
Der Schutz von Schülerinnen und Schülern, Kindern und Jugendlichen vor jeglichen Formen der Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, muss im Leitbild oder im Schulprogramm einer jeden Schule verankert sein.
Für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen analysieren wir beständig bestehende Sicherheitslücken in den kirchlichen Institutionen und Räumen. Die Risikoanalyse zielt auf eine größtmögliche Sicherheit für alle ab, die unsere Einrichtungen besuchen, sowie für die, die dort arbeiten und Verantwortung tragen. Die Analyse verdeutlicht, wo genau die „verletzlichen“ Stellen einer Institution liegen. Es geht um eine professionelle Thematisierung und Klärung der Gefährdungsrisiken, auf deren Grundlage die jeweiligen Schutzkonzepte entwickelt werden.
Partizipation
Schulische Mitbestimmung stärkt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Eine beteiligungsorientierte Schule erleichtert den Zugang zu ihren Rechten und ermutigt sie, sich bei Problemen Hilfe und Unterstützung zu holen. Aber auch die Einbindung aller an Schule Beteiligten ist Teil des wichtigen Prozesses. Dies führt auch zur Enttabuisierung des Themas.
Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen
Funktionierende Beschwerdestrukturen sorgen dafür, dass Fehlverhalten frühzeitig bekannt wird und entsprechend gehandelt werden kann. Dies sind wichtige Signale an Schülerinnen und Schüler, Eltern und alle an Schule Beschäftigten. Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, diese einzurichten, bekannt zu machen und durchzusetzen. Für den professionellen Umgang mit Fehlverhalten haben alle an Schule Beteiligten die Möglichkeit sich intern an das Beratungsteam, die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, an die Mitglieder der Schulleitung und/oder extern an die unabhängige Ansprechpersonen im Erzbistum Hamburg und an das Referat Prävention und Intervention zu wenden.
Einstellungs- und Klärungsgespräche, Frühes Handeln (PrävO § 4)
Prävention gegen jede Form sexualisierter Gewalt wird im Einstellungsgespräch gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern thematisiert. In regelmäßigen Abständen während der Dauer des Dienstes wird dies zudem in angemessenem Umfang wiederholt. Diese Gespräche werden dokumentiert.
Erweitertes Führungszeugnis
Das Gesetz über den Nachweis besonderer Eignungsvoraussetzungen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Erzbistum Hamburg definiert, welche Personengruppen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Wir nutzen dieses Instrument des Kinderschutzes als präventive Signalwirkung insbesondere bei neu einzustellenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Instruktionen des Generalvikars
Die Instruktionen des Generalvikars im Erzbistum Hamburg geben einen diözesanen Verhaltenskodex vor. Für den Bereich Schule wird darüber hinaus festgelegt, wie mit spezifischen Situationen des Schulalltages umgegangen wird. Es werden verbindliche Vereinbarungen am Standort getroffen. Diese schützen Schülerinnen und Schüler und können Beschäftigte vor falschem Verdacht bewahren. Die Verletzung der Instruktionen kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Selbstverpflichtungserklärung (PrävO § 3)
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter unterschreibt nach der verpflichtenden Präventionsschulung des Erzbistums Hamburg eine Selbstverpflichtungserklärung.
(PrävO § 9–15)
Das Wissen über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist für alle schulisch Beschäftigten unerlässlich. Die im Erzbistum Hamburg angebotenen und finanzierten zielgruppenspezifischen Fortbildungen tragen zur Sensibilisierung bei und bieten die Möglichkeit, Verunsicherungen und Fragen zum Themenfeld anzusprechen und zu klären.
Schule ist der Ort, an dem alle Schülerinnen und Schüler altersangemessene Informationen über sexualisierte Gewalt erhalten. Neben konkreten Präventionsprojekten kommt es auf die präventive Erziehungshaltung im Schulalltag an. Dies wird in den schulspezifischen Curricula und in den Schulprogrammen verankert.
Die Maßnahmen der Präventionsordnung bedürfen der Integration ins Qualitätsmanagement der Schule und der GBS. Für die Schule sind diese auch der Gemeinsamen Katholischen Schulinspektion (GKSI) vorzulegen. Das hieraus resultierende Feedback der überprüfenden Instanzen ist wiederum im Sinne einer stetigen Verbesserung in die Qualitätsentwicklung von Schule und GBS aufzunehmen.
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Referat Prävention und Intervention
Monika Stein
Präventionsbeauftragte des Erzbistums Hamburg
Lange Reihe 2, 20099 Hamburg
Telefon. (040) 248 77-462
Mobil: 0163 248 77 43
praeventionsbeauftragte@erzbistum-hamburg.de