Schulbehörde: Entwicklung ermöglicht Spielräume für folgende Lockerungen.

Schulbehörde: Entwicklung ermöglicht Spielräume für folgende Lockerungen.
Die Hamburger Schulbehörde hat aufgrund der positiven Entwicklung der Inzidenzwerte in der Coronapandemie weitere Änderungen für das Hamburger Schulwesen beschlossen

(Stand: 10. Juni 2021):

  • Sport bis Klasse 7 generell ohne Maske
    Neu ist jetzt die Regelung, dass Schülerinnen und Schülern von der Vorschule bis einschließlich zur Jahrgangsstufe 7 künftig auch beim Sport in Sporthallen oder Innenräumen auf das Tragen einer Maske in der Sporthalle verzichtet wird.
  • Schnelltests aus zugelassenen Testzentren werden anerkannt
    Für die Teilnahme an Präsenzangeboten in Schule wird eine dritte Testmöglichkeit zuzulassen. Bisher können Schülerinnen und Schüler an Präsenzangeboten in den Schulen nur teilnehmen, wenn sie die Schnelltests zweimal in der Woche nutzen oder alternativ ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden ist. Künftig können Schülerinnen und Schüler auch dann am Unterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Testergebnis bei einem Antigen-Schnelltest aus einem der zahlreichen zugelassenen Testzentrum vorlegen können. Das Testergebnis darf nicht älter sein als 24 Stunden.
  • Schulfahrten im Schuljahr 2021/22 wieder möglich
    Schulfahrten für das Schuljahr 2021/22 können jetzt gebucht werden, sofern eine coronabedingte kostenfreie Stornierung in den AGB möglich ist.
  • Abschluss- und Einschulungsfeiern in 2021
    Eine Erleichterung in der Organisation der Feiern ergibt sich aus einer aktuellen Änderung der Eindämmungsverordnung. Das Ergebnis eines aktuellen Antigen-Schnelltests aus einem anerkannten Testzentrum ist künftig 24 Stunden gültig, nicht mehr nur 12 Stunden. Das erleichtert es Angehörigen deutlich, vor den Feiern einen kostenlosen Bürgertest durchführen zu lassen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an schulischen Feiern (mit Ausnahme der Schülerinnen und Schülern sowie des schulischen Personals) müssen schriftlich erklären, dass sie durch einen aktuellen Antigen-Schnelltest (in den letzten 24 Stunden) oder einen PCR-Test (in den letzten 48 Stunden) sichergestellt haben, dass bei ihnen kein Corona-Virusprotein nachweisbar ist, oder sie als Geimpfte oder als Genesene gelten.
    Bei Schülerinnen und Schülern der Abschlussjahrgänge gehen wir davon aus, dass sie im Rahmen von mündlichen Prüfungen oder Abschlusstreffen noch einmal schulische Angebote wahrnehmen und an den schulischen Schnelltests teilnehmen.
  • Kennlerntage in den Jahrgangsstufen 1 und 5
    Kennlerntage für Schülerinnen und Schülern der künftigen Jahrgangsstufen 1 und 5 können ent-sprechend der Regelungen des Muster-Corona-Hygieneplans ermöglicht werden.
  • Auslieferung von weiteren Schnelltests für Ferienbetreuung und Schulstart
    Nach aktuellem Planungsstand startet am 14. Juni 2021 die nächste Auslieferungstour von Schnelltests der Marke Lyher an alle Schulen. Bitte achten Sie bei der Lagerung unbedingt da-rauf, dass die Schnelltests nicht der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein dürfen und nicht in Räumen gelagert werden dürfen, die sich ggf. auf über 30 Grad aufheizen könnten. Mit dieser letzten Auslieferung vor den Ferien sind alle Schulen so versorgt, dass sie ab dem 5. August 2021 gut und sicher in das neue Schuljahr starten zu können.
  • Aufhebung der Präsenzpflicht zunächst bis zu den Herbstferien
    Angesichts höherer Infektionszahlen nach den Ferien im Sommer und Herbst 2020 wird die Präsenzpflicht für den Start in das neue Schuljahr zunächst bis zu den Herbstferien aufgehoben. Damit soll insbesondere auf Familien mit Kindern oder engen Angehörigen, die unter Vorerkrankungen mit besonderer Risikolage leiden, Rücksicht genommen werden. Gleichwohl gilt die Schulpflicht ohne Einschränkung, d.h. Schülerinnen und Schüler müssen sich an den für sie von der Schule entwickelten Angeboten beteiligen.