Schulgeldermäßigung bei Einnahmeausfällen

Schulgeldermäßigung bei Einnahmeausfällen

Die anhaltende Corona-Ausnahmesituation führt bei einigen Menschen zu einer deutlich veränderten Einkommenssituation – durch Kurzarbeit, Einkommensminderung, Einnahmeausfälle, Arbeitslosigkeit.

Wenn sich Ihre Einkommenssituation in Folge der anhaltenden Coronakrise verändert hat, so können Sie selbstverständlich einen Antrag auf Schulgeldermäßigung stellen, so dass wir als Schulträger schnellstmöglich eine Reduzierung des Schulgeldes überprüfen können. Nach einer Bewilligung erfolgt eine Eingruppierung in eine andere Einkommens- und somit Schulgeldstufe.

Wir sichern Ihnen als Schulträger in dieser Ausnahmesituation ein schnelles und unbürokratisches Entgegenkommen zu, damit die Ermäßigung zeitnah wirksam werden kann.

Folgende Wege bieten sich für Betroffene an:

  • Sie können online einen Antrag auf Schulgeldermäßigung stellen:
    Unter Info-Download das Formular Antrag auf Schulgeldermäßigung wegen Corona.
    Bitte füllen Sie dieses Formular aus und senden es uns zu. Wir lassen Ihnen den entsprechenden Bescheid dann anschließend per Post zukommen.
  • Sie können den Antrag auf Schulgeldermäßigung im Schulsekretariat oder bei uns anfordern:
    Wenn Sie keine Möglichkeit zur Online-Ausfüllung des Antrages haben, können Sie das Dokument im Schulsekretariat Ihrer Schule oder bei uns als Schulträger telefonisch anfordern und sich zuschicken lassen – und es anschließend ausgefüllt per Post (Abteilung Schule und Hochschule, Am Mariendom 4, 20099 Hamburg), per Fax (040 – 37 86 36 -835) oder per E-Mail (schulgeld@kseh.de) einsenden. Wir lassen Ihnen den entsprechenden Bescheid anschließend per Post zukommen.

Die Schulgeldermäßigung kann vom Schulträger ab dem Monat bewilligt werden, in dem der Antrag gestellt wird. Wenn der Antrag beim Schulträger also bspw. am 20.02.2021 eingeht, dann gilt ein bewilligter ermäßigter Beitragssatz ab dem 01.02.2021. D.h. bei bereits erfolgter Zahlung werden Überzahlungen im Folgemonat erstattet. Die Ermäßigungen gelten zunächst bis zum Ende des laufenden Schuljahres. Nach diesem Zeitraum wird das Schulgeld wieder in der bisherigen Höhe erhoben.

Als Schulträger werden wir versuchen, alle eingehenden Anträge im Schnellverfahren zu prüfen. Einkommensnachweise werden bei Bedarf nachgefordert. Grundsätzlich bildet die verbindliche Selbstauskunft die Grundlage für die Bearbeitung des Antrages.

Noch Fragen? Wir sind gern für Sie da!

Sie haben weitere Fragen zum Thema Schulgeld, wollen etwas besprechen, suchen einen Lösungsweg in schwieriger Zeit? Dann rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns:

Bastian Feike
Schulgeldverwaltung
Tel. 040 – 37 86 36 – 14
Feike@erzbistum-hamburg.de

Manuela v. Mallek
Schulgeldverwaltung
Tel. 040 – 37 86 36 -29
vonMallek@erzbistum-hamburg.de

Lena Graf
Leitung Schulfinanzierung
Tel. 040 – 37 86 36 – 35
graf@erzbistum-hamburg.de

Als Schulträger stehen wir an Ihrer Seite – gerade auch in schwierigen Zeiten!