„Welche Vorgaben gelten für den Lockdown an den katholischen Schulen?“

„Welche Vorgaben gelten für den Lockdown an den katholischen Schulen?“
Dr. Christopher Haep, Leiter der Abteilung Schule und Hochschule: „Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben einen ab heute geltenden bundesweiten Lockdown  beschlossen. Als größter freier Schulträger orientieren wir uns mit den katholischen Schulen an den Vorgaben der Stadt Hamburg. Die wichtigsten Kernpunkte sind:

  • Die Präsenzpflicht wird für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 aufgehoben.
  • Die Sorgeberechtigten von minderjährigen Schülerinnen und Schülern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden, ob sie in dieser Zeit im Fernunterricht oder im Präsenzunterricht in der Schule lernen. Aus organisatorischen Gründen wird die Teilnahme wochenweise festgelegt.
    Die Schulen holen dazu eine Rückmeldung der Sorgeberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler ein.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Fernunterrichts zu Hause lernen, stellen die Schulen geeignetes Lernmaterial zur Verfügung und begleiten das häusliche Lernen. Grundlage ist das bestehende Konzept für den Fernunterricht.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Präsenzunterrichts in der Schule lernen, bieten die Schulen organisierte Lern- und Betreuungsangebote an. Diese Angebote stehen allen Schülerinnen und Schüler ohne Einschränkungen offen. Sie gelten nicht nur für Kinder von Sorgeberechtigten mit systemrelevanten Berufen, sondern für alle Schülerinnen und Schüler, deren Sorgeberechtigte das wollen.
  • Die Angebote für die Ganztags-, Früh-, Spät- und Ferienbetreuung im GBS- und GTS-Modell werden so weit wie möglich reduziert, bleiben aber im Grundsatz erhalten, wenn es die Sorgeberechtigten wünschen. Wenn Eltern im Einzelfall eine Früh- und Spätbetreuung benötigen, soll dies ermöglicht werden. Das Betreuungsangebot gilt nur für Kinder bis 14 Jahre sowie für die kleine Gruppe älterer Jugendlicher mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf. Grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist, dass die Kinder gesund sind.
  • Für den Schulbetrieb gelten die Vorgaben der Corona-Hygienepläne. Ergänzend dazu sollen alle Schülerinnen und Schüler sowie Schulbeschäftigten in der Zeit vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 auch während des Präsenzunterrichts nach Möglichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
    Der Präsenzunterricht soll deshalb möglichst in kleinen Lerngruppen von maximal zwölf Schülerinnen und Schülern stattfinden. Es sollen in dieser Zeit innerhalb der Jahrgangsstufen bzw. der von der Schule festgelegten Kohorte feste, unveränderliche Lerngruppen gebildet werden.
  • In der Zeit vom 12.2020 bis 10.01.2021 gilt für Grundschülerinnen und Grundschüler die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB), wie sie bisher für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gilt. Die MNB sind insofern auch in der Grundschule von allen Schulbeteiligten durchgängig im Unterricht und im Schulgebäude zu tragen. Schülerinnen und -schüler können die MNB auf dem Außengelände, in der Kantine, im Sportunterricht und beim Essen absetzen. Die Maskenpflicht gilt nicht für die Kinder in der VSK. Für pädagogisches Personal gelten die Regelungen des Muster- Corona-Hygieneplans.
  • Um große Härten für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen aller Schulformen zu vermeiden, finden bereits geplante Klausuren und Prüfungen der Abschlussklassen auch in der Zeit vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 Sie können verschoben werden, wenn die betroffenen Schülerinnen und Schüler das mehrheitlich wünschen. Ausnahmen regelt die jeweilige Schule.

 

Zusammengefasst gilt für die Zeit des Lockdowns:

  • 16.12.2020 -18.12.2020:
    Befreiung von der Präsenzpflicht
    , Fernunterricht, Betreuungsangebote an den Standorten
  • 21.12.2020 – 23.12.2020:
    Ferienbetreuungsangebote
    an den Standorten
  • 04.01.2020:
    Ferienbetreuungsangebote
    an den Standorten
  • 05.01.2020 – 10.01.2020:
    Befreiung von der Präsenzpflicht
    , Fernunterricht, Betreuungsangebote an den Standorten

 

Ich wünsche uns allen, dass wir diese Ausnahmesituation weiterhin mit Mut und Tatkraft angehen und uns gemeinsam gut im Blick behalten.“