
CORONAVIRUS: Aktuelle Informationen und Anweisungen
An dieser Stelle informieren wir Sie mit regelmäßigen Updates über aktuelle Hinweise, Anweisungen, Hotlines und verlinken auf wichtige Websites.
(10.1.2020)
Pressemitteilung der Schulbehörde:
Anpassungen bei Klausuren und Abschlussprüfungen
Bis Ende Januar ist voraussichtlich fast ein halbes Schuljahr lang der reguläre Unterricht in den Hamburger Schulen ausgefallen. Damit Hamburgs Schülerinnen und Schüler keine Nachteile bekommen, wird die Schulbehörde nach eigenen Aussagen Prüfungen, Klausuren und Abschlussprüfungen anpassen. Unter anderem wird Hamburg in diesem Jahr auf die zusätzlichen Hauptschulprüfungen (Erster Allgemeinbildender Schulabschluss ESA) verzichten. Wie in den anderen Bundesländern bekommen Hamburgs Schülerinnen und Schüler trotzdem einen vollwertigen Hauptschulabschluss, der mit den Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) konform ist. Dazu werden die Abschlussnoten in den einzelnen Fächer aus den Unterrichtsleistungen des letzten Schuljahres gebildet. Weitere Veränderungen betreffen die Klausuren in allen Klassenstufen.
Eine weitere „Hamburgensie“ soll in diesem Jahr ebenfalls entfallen: die landesweiten Klausuren in den Hauptfächern am Ende von Klasse 10 an den Gymnasien (schriftliche Überprüfung Klasse 10 „sÜ10“). Dabei handelt es sich um landesweit gleiche Klassenarbeiten, die in den anderen Bundesländern ebenfalls nicht üblich sind und von der KMK ebenfalls nicht gefordert werden. Die sÜ10 sollten landesweit am 2., 4. und 8. Februar stattfinden. Anstelle der sÜ10 sollen die Schülerinnen und Schüler nun eine normale Klassenarbeit schreiben, die von ihren Lehrkräften passgenau auf den tatsächlich erteilten Unterricht abgestimmt ist.
Während der Schulschließungen im Januar sollen überdies in den Klassenstufen 1 bis 10 in der Schule keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Diese Klassenarbeiten können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeschrieben werden, oder durch eine besondere Leistung (Präsentation, Hausaufgabe) ersetzt werden oder ersatzlos entfallen, so die Schulbehörde. Die Zeugnisnote solle dann aus den anderen Unterrichtsergebnissen des Schuljahres gebildet werden.
Abweichend davon finden die Oberstufenklausuren bis auf Weiteres auch in der Zeit des Lockdowns in der Schule statt. Diese Klausuren haben eine große Bedeutung für das spätere Abitur und können deshalb nicht ohne Weiteres ausfallen. Die Schülerinnen und Schüler absolvieren diese Klausuren unter besonderen Hygienebestimmungen und unter Einhaltung der Abstandsregeln in der Schule.
Schulsenator Ties Rabe plant zudem, auch Anpassungen beim Mittleren Schulabschluss und beim Abitur vorzunehmen. Dazu werde sich die Schulbehörde in den nächsten Wochen sorgfältig mit der Kultusministerkonferenz beraten, so Rabe.
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(29.12.2020)
Pressemitteilung der Schulbehörde:
Senat verlängert Aussetzung der Präsenzpflicht in Schulen
Die Präsenzpflicht in den Hamburger Schulen bleibt mindestens bis zum 17. Januar 2021 aufgehoben. Das hat der Senat auf seiner heutigen Sitzung beschlossen. Damit gilt auch nach den Weihnachtsferien weiterhin ein eingeschränkter Schulbetrieb. Eltern sollen ihre Kinder wann immer möglich zu Hause betreuen, können sie aber zur Betreuung und zum Unterricht auch in die Schule schicken, sofern dies zwingend notwendig ist.
Schulsenator Ties Rabe: „Wir wissen zurzeit nicht, welchen Erfolg der Lockdown haben wird. Aber aufgrund der anhaltend zu hohen Infektionszahlen ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die Schulen in Hamburg wie in den anderen Bundesländern im Januar noch nicht zum regulären Präsenzunterricht zurückkehren werden.“
Rabe weiter: „Der Senat hat bereits vor den Weihnachtsferien festgelegt, dass in Hamburg in der ersten Schulwoche vom 5. bis 10. Januar die Eltern entscheiden können, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen. Rund 80 Prozent der Grundschulkinder und weit über 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler aus den weiterführenden Schulen werden deshalb in der ersten Schulwoche zu Hause bleiben. Diese Regelung werden wir jetzt auch auf die zweite Schulwoche vom 11. bis 17. Januar ausdehnen.“
Darüber hinaus geht der Senat davon aus, dass auch in den folgenden, letzten beiden Januarwochen kein regulärer Präsenzunterricht in allen Klassenstufen stattfinden kann. Die endgültige Entscheidung darüber wird der Senat nach Abstimmung mit den anderen Bundesländern sowie unter Berücksichtigung der Infektionslage im Januar treffen.
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(16. Dezember 2020)
Wie setzen die katholischen Schulen den aktuellen Lockdown um?
Dr. Christopher Haep, Leiter der Abteilung Schule und Hochschule:
„Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben einen ab heute geltenden bundesweiten Lockdown beschlossen. Als größter freier Schulträger orientieren wir uns mit den katholischen Schulen an den Vorgaben der Stadt Hamburg. Die wichtigsten Kernpunkte sind:
- Die Präsenzpflicht wird für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 aufgehoben.
- Die Sorgeberechtigten von minderjährigen Schülerinnen und Schülern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden, ob sie in dieser Zeit im Fernunterricht oder im Präsenzunterricht in der Schule lernen. Aus organisatorischen Gründen wird die Teilnahme wochenweise festgelegt.
Die Schulen holen dazu eine Rückmeldung der Sorgeberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler ein.
- Für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Fernunterrichts zu Hause lernen, stellen die Schulen geeignetes Lernmaterial zur Verfügung und begleiten das häusliche Lernen. Grundlage ist das bestehende Konzept für den Fernunterricht.
- Für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Präsenzunterrichts in der Schule lernen, bieten die Schulen organisierte Lern- und Betreuungsangebote an. Diese Angebote stehen allen Schülerinnen und Schüler ohne Einschränkungen offen. Sie gelten nicht nur für Kinder von Sorgeberechtigten mit systemrelevanten Berufen, sondern für alle Schülerinnen und Schüler, deren Sorgeberechtigte das wollen.
- Die Angebote für die Ganztags-, Früh-, Spät- und Ferienbetreuung im GBS- und GTS-Modell werden so weit wie möglich reduziert, bleiben aber im Grundsatz erhalten, wenn es die Sorgeberechtigten wünschen. Wenn Eltern im Einzelfall eine Früh- und Spätbetreuung benötigen, soll dies ermöglicht werden. Das Betreuungsangebot gilt nur für Kinder bis 14 Jahre sowie für die kleine Gruppe älterer Jugendlicher mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf. Grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist, dass die Kinder gesund sind.
- Für den Schulbetrieb gelten die Vorgaben der Corona-Hygienepläne. Ergänzend dazu sollen alle Schülerinnen und Schüler sowie Schulbeschäftigten in der Zeit vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 auch während des Präsenzunterrichts nach Möglichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern
Der Präsenzunterricht soll deshalb möglichst in kleinen Lerngruppen von maximal zwölf Schülerinnen und Schülern stattfinden. Es sollen in dieser Zeit innerhalb der Jahrgangsstufen bzw. der von der Schule festgelegten Kohorte feste, unveränderliche Lerngruppen gebildet werden.
- In der Zeit vom 12.2020 bis 10.01.2021 gilt für Grundschülerinnen und Grundschüler die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB), wie sie bisher für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gilt. Die MNB sind insofern auch in der Grundschule von allen Schulbeteiligten durchgängig im Unterricht und im Schulgebäude zu tragen. Schülerinnen und -schüler können die MNB auf dem Außengelände, in der Kantine, im Sportunterricht und beim Essen absetzen. Die Maskenpflicht gilt nicht für die Kinder in der VSK. Für pädagogisches Personal gelten die Regelungen des Muster- Corona-Hygieneplans.
- Um große Härten für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen aller Schulformen zu vermeiden, finden bereits geplante Klausuren und Prüfungen der Abschlussklassen auch in der Zeit vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 Sie können verschoben werden, wenn die betroffenen Schülerinnen und Schüler das mehrheitlich wünschen. Ausnahmen regelt die jeweilige Schule.
- Zusammengefasst gilt für die Zeit des Lockdowns:
- 12.2020 -18.12.2020: Befreiung von der Präsenzpflicht, Fernunterricht, Betreuungsangebote an den Standorten
- 12.2020 – 23.12.2020: Ferienbetreuungsangebote an den Standorten
- 01.2020: Ferienbetreuungsangebote an den Standorten
- 01.2020 – 10.01.2020: Befreiung von der Präsenzpflicht, Fernunterricht, Betreuungsangebote an den Standorten
Ich wünsche uns allen, dass wir diese Ausnahmesituation weiterhin mit Mut und Tatkraft angehen und uns gemeinsam gut im Blick behalten.“
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(13. Dezember, 18:17 Uhr)
Senatsbeschluss:
Der Hamburger Senat hat in einer Sondersitzung entschieden, die Beschlüsse der MPK in die Hamburger Corona-Verordnung zu übernehmen. Die neue Verordnung gilt vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021. Sie enthält folgende Regelungen für
Schulen:
In Hamburgs Schulen wird die Anwesenheitspflicht ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 vorübergehend aufgehoben und durch andere schulische Angebote ersetzt. Bis zu den Weihnachtsferien bleiben die Schulen offen – aber Eltern können entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen sollen. Für Prüfungssituationen gilt weiterhin eine Anwesenheitspflicht. Über den Wiedereinstieg in den Unterricht nach dem 10. Januar wird die Schulbehörde zeitnah informieren.
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(13. Dezember 2020, 12.01 Uhr)
+ + + Strengere Corona-Maßnahmen + + + Harter Lockdown ab Mittwoch + + + Bund und Länder verschärfen die Corona-Maßnahmen + + +
Schon ab dem kommenden Mittwoch wird das öffentliche Leben in Deutschland drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss bis zum 10. Januar schließen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten mit.
Kinder sollen dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben. Zudem sollen Schüler und Kita-Kinder in diesem Zeitraum – wann immer möglich – zu Hause betreut werden. Ausnahmen sind möglich. In einigen Bundesländern gelten solche Regeln bereits ab Montag. Laut Beschlusspapier sollen Schulen dafür entweder „grundsätzlich geschlossen“ werden, oder die Präsenzpflicht werde ausgesetzt, das bedeutet Unterricht zu Hause. In Kindertagesstätten werde analog verfahren. Wie im Frühjahr soll es aber eine Notbetreuung geben. An den Schulen sollen Ausnahmen für Abschlussklassen möglich sein. Auch von Extra-Urlaub ist die Rede: „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“
Der Zeitraum der Vereinbarung überschneidet sich größtenteils mit den Weihnachtsferien. Spätestens Ende nächster Woche wäre mit Schule oder Präsenzunterricht sowieso fast überall in Deutschland vorerst Schluss.
+ + + Wir informieren über die Vorgaben der Schulbehörde, sobald diese vorliegen + + +
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(27. November 2020)
Hier gehts zur: Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) + + + gültig vom 1. – 20. Dezember 2020 + + +
https://www.hamburg.de/verordnung/14687880/2020-11-27-rechtsverordnung/
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(24. August 2020, Sozialbehörde)
Corona: Umgang mit Krankheits- bzw. Erkältungssymptomen
Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Nach dem Lockdown stehen wir mit der erfolgten Öffnung unserer Schulen weiterhin im Spannungsfeld zwischen der Aufgabe, alle Beteiligten möglichst gut zu schützen und gleichzeitig das Recht auf Bildung und staatliche Fürsorge für junge Menschen umzusetzen. Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder und Jugendliche, die eindeutig krank sind, nicht in die Schule gebracht werden bzw. kommen sollten. Die Einschätzung, ob ein Schüler bzw. eine Schülerin krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Wenn Kinder oder Jugendliche allerdings offensichtlich krank in die Einrichtung gebracht werden oder während der Unterrichts- oder Betreuungszeit in der Schule erkranken, kann und wird die Schule die Abholung veranlassen.
Wie umgehen mit Krankheits- und Erkältungssymptomen?
Hier geht´s zu den Info-Grafiken der Hamburger Sozialbehörde mit konkreten Hinweisen
für Eltern und Beschäftigte in Schulen:
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(16. Juni 2020)
Corona-Warn-App der Bundesregierung geht an den Start
Ab heute steht die Corona-Warn-App des Bundes zum kostenlosen Download bereit. Neben den bewährten Abstands- und Hygieneregeln stellt die App einen weiteren Baustein dar, um die Corona-Pandemie erfolgreich zu bekämpfen. Die Installation der App ist freiwillig und die persönlichen Daten sicher. Es werden weder Name noch Standort übermittelt.
Die Corona-Warn-App informiert die Nutzerinnen und Nutzer, wenn sie Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten. Wer frühzeitig gewarnt wird, kann gezielt Kontakte reduzieren und so Infektionsketten unterbrechen. Jede Hamburgerin und jeder Hamburger kann mit der Nutzung der App dazu beitragen, die Pandemie zu bekämpfen, da das Prinzip auf eine möglichst große Teilnehmerzahl baut. Neben Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Abstandhalten und Alltagsmasken ist die App ein wichtiges Mittel, um Menschenleben zu schützen.
Die kostenlose Corona-Warn-App steht ab sofort im App Store und bei Google Play zur Verfügung. Sie ist barrierefrei und läuft batterieschonend im Hintergrund. Sie nutzt die Bluetooth-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App nutzen. Die Smartphones „merken“ sich Begegnungen, wenn die vom Robert Koch Institut (RKI) festgelegten Kriterien zu Abstand und Zeit erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus, die in der App 14 Tage gespeichert werden. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Coronavirus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer darüber informieren.
Damit nicht einfach der Button „infiziert“ unabhängig vom Vorliegen eines positiven Testergebnisses ausgelöst werden kann, bedarf es einer zusätzlichen Verifizierung. So können Falschmeldungen vermieden werden.
Für Hamburg gilt weiterhin, dass bei Symptomen möglichst der Arztruf 116 117 kontaktiert werden soll. Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus RKI-Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116 117 telefonisch kontaktiert werden. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr sollte im Verdachtsfall nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufgesucht werden.
Alle Fragen und Antworten zu der neuen Corona-Warn-App werden hier beantwortet: https://www.hamburg.de/corona-warn-app/
Die Bundesregierung informiert auf www.corona-warn-app.de über die App.
(18. Mai 2020 / hamburg.de)
Die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus ist verringert, aber nicht gestoppt. Damit wir die bisherigen Erfolge nicht kaputtmachen, müssen alle weiterhin aufeinander achten und die Regeln des Infektionsschutzes beachten:
- Wer sich an öffentlichen Orten aufhält, muss zu anderen einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten.
- Grundlegende Kontaktbeschränkungen gelten weiter: Das Beisammensein ist nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt und den Personen eines einzigen anderen Haushalts gestattet. Bei den Treffen dürfen nicht mehr als 10 Menschen aus diesen Haushalten zusammenkommen.
- Achten Sie auf Hygiene: häufiges Händewaschen sowie Niesen und Husten nur in die Armbeuge. Ein benutztes Taschentuch sollte sofort entsorgt werden.
- Im öffentlichen Nahverkehr und wenn Sie in Läden oder auf dem Wochenmarkt einkaufen, ist das Tragen einer Mund-und-Nasen-Bedeckung Pflicht. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen – zum Beispiel wegen einer Vorerkrankung oder wegen Atemwegsbeschwerden – keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sind von der Masken-Pflicht befreit. Sie dürfen Geschäfte, Wochenmärkte und ÖPNV auch ohne entsprechenden Schutz betreten. Der Umstand, dass keine Mund- und Nasenbedeckung getragen werden kann, ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen; beispielsweise durch die Vorlage des Schwerbehindertenausweises, eines anderen medizinischen Dokuments wie eines Allergiker-Passes oder einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung.
Das ist aktuell in Hamburg erlaubt:
Lebensmittel und Einzelhandel
Das Einkaufen im Einzelhandel, in Lebensmittelläden und auf Wochenmärkten ist möglich. Das gilt unabhängig von der Größe des Geschäfts, das die Zahl der Personen begrenzen muss (ein Kunde auf zehn Quadratmeter).
Beim Einkaufen gelten die Abstands- und Hygieneregeln. Die Geschäfte müssen dafür sorgen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können.
Das Abholen von bestellten Waren ist erlaubt.
Auch Einkaufscenter dürfen öffnen, so dass man die Geschäfte dort erreichen kann – überall gelten die Abstandsregeln.
Friseure und Körperpflege
Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios, Massagesalons und andere körpernahe Dienstleistungen wie Tattoo-Studios dürfen öffnen. Mitarbeiter müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bei Tätigkeiten in Gesichtsnähe muss das Personal weitere Schutzmaßnahmen befolgen.
Kunden müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen, so dass eine Infektionskette nachvollzogen werden kann.
Restaurants und anderes Gastgewerbe
Gastronomiebetriebe können öffnen, wenn der Mindestabstand zwischen den Gästen sowie die Hygieneregeln eingehalten werden.
Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit die Infektionskette bei einer möglichen Corona-Erkrankung nachvollzogen werden kann.
Auch Kneipen, Biergärten, Cafés und Eisdielen dürfen ihren Kunden Sitz- und Stehplätze anbieten, sofern dabei der Mindestabstand eingehalten wird. Büfetts sind nicht erlaubt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen beim Kundenkontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Für Gäste gilt: Das Beisammensein ist nur mit Mitgliedern des eigenen und eines weiteren Haushalts erlaubt.
Reine Bars, Vergnügungslokale und Shisha-Bars bleiben geschlossen.
Hotels und Ferienwohnungen
Die Übernachtung in Hamburg ist erlaubt, unabhängig vom Grund der Reise. Hotels, Pensionen und andere Anbieter sind verpflichtet, die Zimmerkapazität zu beschränken, für den nötigen Abstand zu sorgen und die Kontaktdaten der Gäste zu erfassen.
Schlafsäle für mehr als 4 Personen sind nicht erlaubt.
Ein Frühstück darf nicht als Büfett, sondern nur an Tischen unter Wahrung des Abstands angeboten werden.
Das Personal muss beim Kontakt mit den Gästen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Wellnessbereiche wie Sauna und Schwimmbad dürfen nicht genutzt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
U- und S-Bahnen sowie Busse fahren zuverlässig. Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung ist hier verpflichtend. Soweit die räumlichen Verhältnisse es zulassen, müssen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.
Wer nachts unterwegs sein muss, kann den Shuttle-Service von Moia nutzen: Zwischen 0 bis 6 Uhr kann man mit einer gültigen HVV-Karte kostenlos durch das gesamte Hamburger Stadtgebiet fahren (4 Euro ohne HVV-Karte). Das gilt bis zum 25. Mai, wenn Moia wieder mit dem regulären Betrieb startet.
Auch Taxifahren ist möglich. Fahrgäste müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Fahrer müssen sie nur tragen, falls keine andere Schutzvorrichtung (zum Beispiel Plexiglasscheibe) vorhanden ist.
Autofahren
Tankstellen, Autowaschanlagen, Autowerkstätten sind geöffnet. Auch das Leihen eines Mietwagens ist möglich. Kauf und Verkauf von Autos sind erlaubt.
Fahrschulen sind geöffnet – informieren Sie sich, wie die Abstandsregeln umgesetzt werden und in welchen Situationen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss.
Reisebusse und Ausflugsschiffe
Busse und Schiffe für Touristen und Ausflügler dürfen wieder fahren. Alle Personen müssen an Bord eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und den Abstand halten. Damit es nicht zu eng wird, dürfen nur halb so viele Fahrgäste einsteigen wie möglich. Personen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung dürfen diese Busse und Schiffe nicht nutzen.
Freizeit und Sport
Spazierengehen, Wandern, Joggen, Radfahren sind möglich – unter Einhaltung des Mindestabstands. Gemeinsame Aktivitäten sind nur unter Mitgliedern desselben Haushalts oder zusammen mit einem anderen Haushalt erlaubt.
Alle privaten und öffentlichen Sportanlagen dürfen ihre Anlagen im Freien öffnen. Sport im Freien ist für alle Sportarten erlaubt, sofern das Training kontaktfrei erfolgt. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen den Mindestabstand einhalten. Sofern der Mindestabstand eingehalten wird, können Sportkurse stattfinden.
WCs sind geöffnet, Umkleiden, Duschen und Clubräume bleiben geschlossen.
Der Verleih von Fahrrädern, Booten und anderen Sportgeräten ist erlaubt.
Tierpark und Botanische Gärten
Die Botanischen Gärten sowie der Tierpark Hagenbeck dürfen ihre Außenbereiche öffnen. Neben Maßnahmen zur Hygiene und zum Abstand muss auch die Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucher begrenzt werden.
Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten
Diese Kultureinrichtungen dürfen für das Publikum öffnen. Sie müssen aber auf Hygiene, Abstandsmöglichkeiten und die begrenzten Besucherzahlen achten. Als Faustregel gilt: ein Besucher pro 20 Quadratmeter. Führungen, Veranstaltungen und das Öffnen des Museumscafés sind nicht gestattet.
Autokinos dürfen unter Einhaltung der Regeln Filme zeigen.
Spielplätze
Öffentliche und private Spielplätze dürfen zwischen 7 und 20 Uhr besucht werden.
Kinder unter sieben Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen spielen. Erwachsene Begleiter und Jugendliche ab 14 Jahren müssen den Mindestabstand einhalten.
Kitas
Kitas bieten eine Notbetreuung an. Sie steht allen offen, die auf eine Betreuung angewiesen sind. Dies gilt insbesondere, wenn die Eltern
- alleinerziehend sind,
- sich in einer persönlichen Notlage befinden oder
- Tätigkeiten ausüben, die für unser aller Wohl unverzichtbar sind – zum Beispiel im Gesundheitswesen, bei der Polizei, als Kassiererin im Supermarkt oder als Erzieher.
Die Notbetreuung wird Schritt für Schritt erweitert. Seit dem 18. Mai werden auch die Kinder, die das fünfte oder sechste Lebensjahr vollendet haben und entweder in diesem oder im nächsten Jahr schulpflichtig werden, wieder betreut.
Auch für Kinder, die derzeit nicht in der Kita betreut werden, steht täglich ein Mittagessen zur Abholung bereit.
Da die Gruppen in der Kindertagespflege nur klein sind, können diese wieder besucht werden.
Schule
Der persönliche Schulbesuch wird schrittweise und mit reduzierter Stundenzahl wieder ermöglicht. Dabei sorgt die Schule für die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Aufteilung in kleine Lerngruppen. Wo kein persönlicher Unterricht stattfinden kann, wird dieser durch Fern-Unterricht ersetzt.
Schülerinnen und Schüler, die krank sind oder mit erkrankten oder gefährdeten Personen zusammenleben, werden von der Teilnahme am Unterricht befreit.
Eine Präsenzpflicht gibt es bei Prüfungen, die unter hohen Auflagen in den Schulen stattfinden.
Studieren
Das Semester läuft, das Studium ist online möglich. Ausgenommen sind Prüfungen und bestimmte Praxisveranstaltungen, wie zum Beispiel in Laboren – diese können unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen stattfinden.
Lesen und sich informieren
Bibliotheken und Archive dürfen öffnen und achten auf Hygiene und Abstand.
Kurse zur beruflichen Qualifizierung und privaten Weiterbildung
Der Besuch von Kursen zur beruflichen Qualifizierung sowie von Sprach- und Integrationskursen ist erlaubt. Volkshochschulen, Literaturhäuser und andere Bildungseinrichtungen dürfen unter Einhaltung der Abstandsregeln ihre Angebote unterbreiten.
Für die staatlichen und privaten Bildungseinrichtungen gelten besondere Regeln zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr: Lerngruppen dürfen nicht mehr als 15 Personen umfassen und nicht miteinander gemischt werden.
Arbeiten
Sofern dadurch niemand gefährdet wird, können alle arbeiten gehen. Die Berufstätigkeit ist nicht auf Branchen beschränkt. Auch am Arbeitsplatz müssen die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden – dafür muss der Arbeitgeber sorgen. In bestimmten Branchen kann Home-Office in Rücksprache mit dem Arbeitgeber eine Alternative sein, um die Gefahr der Ansteckung zu reduzieren.
Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Personen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen, dürfen an mindestens einem Tag pro Woche für mindestens eine Stunde Besuch von einer einzigen Person empfangen. Es soll immer dieselbe Person zu Besuch kommen und kein Wechsel stattfinden. Das ist wichtig, weil die Kontakte zu möglichen Infizierten aus Sicherheitsgründen deutlich reduziert bleiben müssen.
Sind weitere Besuchszeiten gewünscht, bedarf dies der Zustimmung des Trägers.
Die Besuche dürfen grundsätzlich nur in Außenbereichen oder in dafür eingerichteten Besuchsräumen stattfinden.
Besucher müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sich vorab anmelden und die Abstands- und Hygieneregeln beachten.
Bei der Sterbebegleitung sind Ausnahmen weiterhin möglich.
Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohneinrichtungen leben, dürfen ab dem 18. Mai wieder Besuch empfangen.
Kinder unter 14 Jahren und Personen mit Atemwegserkrankungen dürfen Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung weiterhin nicht betreten.
Gottesdienste
In den Kirchen, Moscheen und Synagogen können Gottesdienste unter strengen Auflagen stattfinden. Dabei muss der Veranstalter allgemeine Hygienemaßnahmen anbieten und die Teilnehmerzahl so begrenzen, dass diese den erforderlichen Mindestabstand einhalten können.
Wegen der besonders starken Übertragung der Viren über den Speichel und Tröpfchen beim Atmen ist das Singen und Spielen von Blasinstrumenten untersagt.
Trauungen
In den Hamburger Trauzimmern dürfen sich wieder bis zu 10 Personen zusammen aufhalten, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden können. Ob dies der Fall ist und 10 Personen tatsächlich zugelassen werden, entscheidet das Standesamt.
Die Personenzahl gilt inklusive der Standesbeamtin beziehungsweise des Standesbeamten. Die weiteren Personen dürfen maximal aus zwei Haushalten stammen.
Bestattungen und Trauerfeiern
Bei Beerdigungen darf der persönliche Kreis des Verstorbenen – enge Verwandte und Freunde – zusammenkommen. Voraussetzung ist, dass der Abstand und die Hygiene eingehalten werden.
Wir alle tragen eine Verantwortung dafür, dass das Infektionsrisiko niedrig bleibt.
Danke, dass Sie Abstand halten! Danke, dass Sie eine Mund- und Nasenbedeckung tragen und Rücksicht nehmen!
(6. Mai 2020 / Schulbehörde)
Nach den Maiferien Schul- und Hausunterricht im Wechsel für alle Schüler
Schulsenator Ties Rabe kündigt weitere Schritte zur Schulöffnung an
Hamburgs Schulsenator Ties Rabe begrüßt den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer zur weiteren Öffnung der Schulen. Ties Rabe: „Ich freue mich über den heutigen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer zur weiteren Öffnung der Schulen. Mit dem Beschluss können wir das Unterrichtsangebot verbessern, das Lernen der Schülerinnen und Schüler besser unterstützen und die Eltern entlasten. Zudem können jetzt alle Bundesländer den Beschluss der Kultusministerkonferenz umsetzen. Demnach sollen alle Schülerinnen und Schüler vor den Sommerferien tage- oder wochenweise die Schule besuchen und es wird besondere Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf geben.“
In Hamburg hat bereits in dieser Woche der schulische Präsenzunterrichts für die Klassenstufen 6, 10, 11 und 12 der Gymnasien, für die Klassenstufen 9, 10, 12 und 13 der Stadtteilschulen, für allen vierten Klassen der Grundschulen sowie für Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen und Berufsschulen begonnen. Die Schülerinnen und Schüler lernen in kleinen Lerngruppen abwechselnd in der Schule und zu Hause.
Schulsenator Ties Rabe: „Nach den Maiferien ab dem 25. Mai sollen jetzt auch die Schülerinnen und Schüler der bislang fehlenden Klassenstufen wenigstens einmal pro Woche mindestens fünf oder sechs Unterrichtsstunden im schulischen Präsenzunterricht bekommen. Der Unterricht in der Schule soll unter anderem dafür genutzt werden, das Lernen zu Hause besser vor- und nachzubereiten. Dadurch wird das Lernen zu Hause verbessert und es werden die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern zu Hause besser unterstützt und entlastet. In Zusammenarbeit mit den Schulleitungen werden wir jetzt zügig die genauere Planung erörtern und einleiten.“
Schulsenator Rabe stellt in diesem Zusammenhang klar: „Um den Infektionsschutz zu wahren, sollen auch weiterhin besondere Hygieneregeln und große Abstände zwischen den Schülerinnen und Schülern eingehalten werden. Entsprechend werden auch weiterhin nur kleine Lerngruppen mit maximal 15 Schülerinnen und Schülern im Präsenzunterricht in der Schule unterrichtet. Auch künftig müssen alle Schülerinnen und Schülern ergänzend zu Hause im so genannten Fernunterricht lernen. Deshalb handelt es sich weiterhin um einen besonderen Unterricht, der sich nicht mit dem Unterricht vor der Corona-Krise vergleichen lässt. Dennoch können wir die Angebote Dank der erweiterten Schulöffnung nun weiter verbessern.“
(Update 22.04.2020)
In einem Schreiben an alle Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler katholischer Schulen in Hamburg hat der Leiter der Abteilung Schule und Hochschule, Dr. Christopher Haep, jetzt wichtige Eckpunkte für die schrittweise Öffnung der Schulen benannt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,
einen herzlichen Gruß senden wir Ihnen aus der Abteilung Schule und Hochschule des Erzbistums Hamburg. Meinem heutigen Schreiben möchte ich zunächst ein großes Dankeschön voranstellen: Einen Dank an Sie, die Sorgeberechtigten, die sich nun schon seit mehreren Wochen gemeinsam mit Ihren Kindern auf einen – für uns alle – ungewöhnlichen Weg des Unterrichtens eingelassen haben. Mein Dank gilt Ihnen, die Sie die digitalen Lernangebote und die herkömmlich übermittelten Aufgaben unserer Lehrkräfte mit großem Engagement unterstützen und viel Verständnis auch für Anlaufschwierigkeiten gezeigt haben. Wir wissen, welchen Belastungen viele von Ihnen in dieser Krisensituation ausgesetzt sind – und wir werden weiterhin alles dafür tun, einen möglichst reibungslosen Ablauf unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu organisieren.
Nach der wochenlangen Aussetzung des regulären Schulbetriebes haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten in der vergangenen Woche auf eine schrittweise Öffnung der Schulen geeinigt. Die Stadt Hamburg und die Hamburger Schulbehörde haben jetzt erste Rahmenbedingungen für einen solchen Weg skizziert, an denen wir uns als freier Schulträger orientieren. Nachfolgend möchte ich Ihnen einige wichtige Eckpunkte benennen:
1. Schrittweises Hochfahren der Schulbetriebe
Ab dem 27. April und erweitert ab dem 4. Mai findet für einzelne Klassenstufen in den katholischen Schulen – unter strikter Wahrung des Infektionsschutzes – ein Unterrichtsangebot statt: Ab dem 27. April beginnt schrittweise das schulische Unterrichtsangebot für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, das sind die Klassenstufen 9 und 10 an unseren Stadtteilschulen sowie die Klassenstufe 10 an unseren Gymnasien. Die Prüfungsverfahren für die Prüfungsjahrgänge an den Stadtteilschulen und Gymnasien werden wie geplant weiter fortgesetzt.
Mit dem 4. Mai beginnt schrittweise das Unterrichtsangebot auch für die Klassenstufe 4, für die Klassenstufen 6 und 11 der Gymnasien sowie die Klassenstufe 12 der Stadtteilschulen.
Wir wollen an allen Standorten sicherstellen, dass einzelne Lerngruppen aus höchstens 15 Schülerinnen und Schülern bestehen und dass sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 25% der gesamten Schülerschaft einer Schule auf dem Schulgelände aufhält.
Die Schülerinnen und Schüler der nicht oben genannten Jahrgänge werden weiterhin im Fernunterricht zu Hause lernen und mit Unterrichtsmaterialien versorgt werden.
Über eine erweiterte Öffnung der Schulen für zusätzliche Klassenstufen entscheiden auch weiterhin die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin sowie die Kultusministerkonferenz. Wir als Schulträger informieren Sie bei Änderungen und Verlautbarungen der Hamburger Schulbehörde zeitnah.
2. Durchführung des Unterrichtes
Für die in den Schulen anwesenden Lerngruppen wird der Unterricht in der Schule auf die Hälfte der Unterrichtsstunden reduziert, die andere Hälfte findet weiterhin als Fernunterricht statt. Im Bereich der Grundschulen sowie Sekundarstufen wird der Unterricht zunächst bevorzugt in den Kernfächern erfolgen.
3. Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen
Zur Sicherstellung des Infektionsschutzes werden wir an allen Schulstandorten besondere Vorbereitungen treffen hinsichtlich der Zusammensetzung der Lerngruppen, der Gestaltung der Sitzordnung, der Nutzung unterschiedlicher Lernmodelle und Unterrichtszeiten, der Organisation des Personaleinsatzes, der Einhaltung von Abstandsregeln sowie der verstärkten Reinigung und Desinfektion von Räumen, Flächen und Gegenständen.
Wir empfehlen Ihnen und Ihrem Kind die Fertigung bzw. den Kauf und das freiwillige Tragen einer Schutzmaske.
4. Notbetreuung
Die Regelungen zur Notbetreuung in der Kernzeit von 8 bis 16 Uhr bleiben weiterhin bestehen und gelten für Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahre sowie in Ausnahmefällen für ältere Jugendliche mit speziellem sonderpädagogischen Förderbedarf. Die Notbetreuung ist vorwiegend für Eltern gedacht, die aus familiären oder besonderen beruflichen Gründen unbedingt darauf angewiesen sind, bspw. weil sie in einem Beruf der sogenannten Daseinsvorsorge tätig sind.
Genauere Infos zur Umsetzung der o.a. Maßnahmen werden Ihnen durch die Schulleitungen mitgeteilt werden.
Dies ist eine für uns alle besonders herausfordernde Zeit, die uns enorm viel abverlangt – Ihnen und Ihren Kindern sowie uns als Schulträger, als Lehrkräfte, als Verwaltungsangestellte. Klar ist: Das Hochfahren der Schulbetriebe wird eine größere Herausforderung und Kraftanstrengung bedeuten, als es das Herunterfahren war. Und das kann nur gelingen, wenn wir uns alle auch zukünftig so diszipliniert und verständnisvoll verhalten wie bisher. Unterstützen wir uns gegen-seitig, dann wird uns alles gut gelingen! Nach wie vor gilt es alles dafür zu tun, ein erneutes Ansteigen der Infektionszahlen zu verhindern und die Ansteckungsrisiken weiterhin so gering
wie möglich zu halten.
Ich danke Ihnen für Ihr bisheriges Engagement und wünsche Ihnen und Ihren Kindern viel Erfolg und Gottes Segen!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christopher Haep
Leiter Abteilung Schule und Hochschule
Hinweis: Aktuelle Meldungen finden Sie stets hier auf unserer Homepage sowie auf facebook. Schauen Sie doch mal rein!
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(Update 16.04.2020)
Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 15. April 2020
Beschluss
Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die hohe Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland in der ersten Märzhälfte hat dazu geführt, dass Bund und Länder für die Bürgerinnen und Bürger einschneidende Beschränkungen verfügen mussten, um die Menschen vor der Infektion zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten, gilt unser herzlicher Dank.
Durch die Beschränkungen haben wir erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland abgenommen hat. Das ist eine gute Nachricht. Gleichzeitig haben wir aber auch gelernt, dass ohne Beschränkungen die Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell zunimmt, während das Verlangsamen des Geschehens sehr viel Zeit braucht und einschneidende Maßnahmen erfordert.
» Den kompletten Beschluss lesen Sie hier.
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(Update 02.04.2020)
Pressestelle des Senats:
Schulsenator Ties Rabe präzisiert Regelungen zum Sportabitur 2020 – Anregungen von Schülern und Schulen werden aufgenommen
Schulsenator Ties Rabe hat heute zusammen mit den Fachleuten der Schulbehörde entschieden, dass alle Abiturprüfungen im Fach Sport stattfinden sollen: „Wir möchten, dass keine Schülerin und kein Schüler durch die besondere Situation Nachteile hat. Deshalb haben wir den vielen Anregungen der Schülerinnen und Schüler und der Schulen entsprochen und die Regelungen für das Sportabitur nochmal überarbeitet. Die Entscheidung ist klar: Alle Abiturprüfungen im Fach Sport finden statt. Keine Schülerin und kein Schüler muss aufgrund der Coronakrise ein anderes Abiturfach wählen. Das bedeutet im Einzelnen: Die mündlichen Teile der Sportprüfungen finden statt, die schriftlichen Teile finden statt und auch die sportpraktischen Teile der Sportprüfungen finden statt. Für den besonderen Fall, dass in einigen wenigen Sportarten wie zum Beispiel Judo oder Handball einzelne Teilprüfungsaufgaben im sportpraktischen Teil aufgrund der Infektionsgefahr nicht durchgeführt werden können, sorgen wir für Ersatz innerhalb der Sportart. Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet das jedoch in jedem Fall, dass sie ihr Sportabitur ablegen können wie sie sich es gewünscht hatten.“ Betroffen von der Neuregelung sind rund 750 Prüflinge auf erhöhtem Anforderungsniveau plus weitere Prüflinge auf grundlegendem Niveau, das allerdings dezentral geprüft und daher vorab nicht statistisch erfasst wird.
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(Update 26.03.2020)
Schulsenator Rabe: Konkrete Prüfungs-Planungen werden zu Wochenbeginn vorgestellt
Hamburgs Schulsenator Ties Rabe begrüßt den Beschluss der gestrigen Kultusministerkonferenz, alle Prüfungen, insbesondere die schriftlichen Abiturprüfungen, zum geplanten Termin oder zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres stattfinden zu lassen – soweit es aus Infektionsschutzgründen zulässig ist.
Wie derzeit in Hessen könnten die Prüfungen auch dann stattfinden, wenn der offizielle Schulbetrieb noch ruht, erklärte Rabe. Eine Absage der Prüfungen zum jetzigen Zeitpunkt sei nicht notwendig. Rabe: „Diese klare Entscheidung liegt auch im Interesse der betroffenen Abiturienten. Es mag kurzfristig attraktiv scheinen, das Abiturzeugnis auch ohne Prüfungen zu bekommen. Langfristig bedeutet es aber für alle Schülerinnen und Schüler, dass sie jahrelang mit dem Makel lebe, nur ein Abitur zweiter Klasse erreicht zu haben. Zudem ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu garantieren, dass ein eingeschränktes Abiturzeugnis ohne die wichtigen Abiturprüfungen überall in Deutschland und Europa genauso wie ein reguläres Abiturzeugnis anerkannt wird.
Der Beschluss berücksichtigt auch, dass es gegenüber den Abiturienten der vorangegangene und Folgejahrgänge schwer zu erklären ist, wenn jetzt ein ganzer Jahrgang ohne die schweren Abschlussprüfungen mit nur 66 Prozent der geforderten Leistungen ein gleichwertiges Abitur bekommt. Das ist auch deshalb problematisch, weil in normalen Jahrgängen in der Regel mehrere Tausend Schülerinnen und Schüler das Abitur nicht bestehen, weil sie in den Abiturprüfungen durchfallen. Hier brauchen wir vergleichbare Maßstäbe über die Jahrgänge hinweg.“
Zugleich wird Hamburg genau wie die anderen Bundesländer berücksichtigen, dass die Abiturprüfungen in diesem Jahr unter schwierigen Bedingungen stattfinden müssten. Diese besondere Situation werde berücksichtigt – und den Schülerinnen und Schülern deshalb weit entgegen gekommen. So wollen die Kultusminister viele Ausweich- und Nachschreibtermine anbieten, die den Schülerinnen und Schülern zusätzliche Möglichkeiten eröffnen. „Wir werden überdies mit den Lehrkräften vereinbaren, dass die übliche Vorbereitungszeit der Schülerinnen und Schüler für das Abitur verlängert und gut von den Lehrkräften begleitet wird. Die Pläne und genaueren Vorschläge werden jetzt von der Schulbehörde über das Wochenende erarbeitet und zu Wochenbeginn vorgestellt“, so Rabe.
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(Update 25.03.2020, 16.15 Uhr)
Kultusministerkonferenz: Prüfungen finden wie geplant statt!
Die Kultusministerkonferenz hat heute folgenden Beschluss gefasst:
- Die Kultusministerkonferenz bestärkt ihren Beschluss vom 12. März 2020, wonach die Länder die erreichten Abschlüsse des Schuljahres 2019/20 auf der Basis gemeinsamer Regelungen gegenseitig anerkennen werden.
- Sie betont, dass alle Schülerinnen und Schüler keine Nachteile aus der jetzigen Ausnahmesituation haben werden und dass sie noch in diesem Schuljahr ihre Abschlüsse erwerben können.
- Die Prüfungen, insbesondere die schriftlichen Abiturprüfungen, finden zum geplanten bzw. zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres statt, soweit dies aus Infektionsschutzgründen zulässig ist. Schülerinnen und Schüler müssen eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung erhalten. Die Prüfungen können auch in geschlossenen Schulen stattfinden, sofern es keine entgegenstehenden Landesregelungen gibt.
- Die Länder können ausnahmsweise auf zentrale Elemente aus dem Abituraufgabenpool verzichten und diese durch dezentrale Elemente ersetzen.
- Zum heutigen Zeitpunkt stellen die Länder fest, dass eine Absage von Prüfungen nicht notwendig ist. Die Länder stimmen sich eng in der KMK über das weitere Vorgehen ab.
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(Update 23.03.2020)
Aktuelle Informationen der Behörde zum Corona-Virus – u.a. neue Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, die Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum und zur Vermeidung von persönlichen Kontakten noch einmal zu verschärfen. Von einer generellen Ausgangssperre wurde abgesehen, nachdem festgestellt wurde, dass die beschlossenen Beschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum von den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland weitestgehend eingehalten werden. Um die in Hamburg bereits bestehenden Rege-lungen an die Vorgaben der Leitlinien anzupassen, hat der Senat im Rahmen einer überarbeiteten Allgemeinverfügung neue Regelungen erlassen (www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/).
Auswirkungen der neuen Allgemeinverfügung für die Schulen
Die neue Allgemeinverfügung hat keine Auswirkungen auf die bisherigen Regelungen für die Schulen. Die Notbetreuung im Zeitraum von 8.00 bis 16.00 Uhr wird auch weiterhin angeboten. Aufgrund der schwierigen Lage einzelner Familien und zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge in der Stadt hat der Senat entschieden, dass es an Kitas und Schulen diese Notbetreuung gibt und kein Kind von den Kitas und Schulen abgewiesen wird. Vorerst gibt es deshalb auch keine Zugangskontrollen und keine Zugangskriterien. Die Schulbehörde appelliert in dieser besonderen Situation an die Eltern, ihre Kinder grundsätzlich zu Hause zu betreuen. Das schulische Personal kann weiterhin zur Schule kommen, um die Notbetreuung zu übernehmen oder in den schulischen „Corona-Krisenteams“ das weitere Vorgehen zu organisieren.
Für den Weg zur Schule und nach Hause bedarf es keiner Passierscheine o.Ä. Sollten Lehrkräfte, Eltern oder andere von der Polizei angesprochen werden, reicht die Auskunft, warum man gerade unterwegs ist.
Meldungen an das Corona Postfach nur noch bei Corona-Erkrankungen in Schule
Mit Beginn dieser Woche wird über alle Hamburger Behörden und Dienststellen ein tägliches Lagebild erstellt. Für die Schulen bedeutet dies, dass zweimal in der Woche eine Rogatorabfrage gestellt wird, in der u.a. vermerkt wird, ob und wie viel schulisches Personal sich aufgrund eines Verdachts in Quarantäne befindet und wie viele bestätigte Corona-Erkrankte die Schule zu verzeichnen hat. Damit entfällt die Notwendigkeit, diese Informationen an das Corona-Postfach zu mailen.
Prüfungen
Zentrale Informationen zu den Prüfungen wird die Behörde auch weiterhin in den FAQ der BSB zur Verfügung stellen (www.hamburg.de/bsb/13679646/corona-faqs/).
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(Update 21.03.2020, 12.10 Uhr)
COVID-19: Internationale Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete in Deutschland
Internationale Risikogebiete:
- Ägypten: ganzes Land
- China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
- Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
- Iran: ganzes Land
- Italien: ganzes Land
- Österreich: Bundesland Tirol
- Spanien: Madrid
- Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
- USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York
- Besonders betroffene Gebiete in Deutschland:
Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)
Fallzahlen weltweit
Tagesaktuelle Fallzahlen weltweit sind unter www.rki.de und auf den Internetseiten der Weltgesundheitsorganisation abrufbar.
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(Update 20.03.2020, 14.00 Uhr)
Aktuelle Eltern-Informationen zum Corona-Virus
Zur weiteren Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und mit Blick auf die angrenzenden Bundesländer wird in Hamburg die Aussetzung des regulären Schulbetriebs bis zum 19.04.2020 verlängert. Dr. Christopher Haep, Leiter der Abteilung Schule und Hochschule, wendet sich in einem aktuellen Schreiben erneut an alle Sorgeberechtigten von Schülerinnen und Schülern an katholischen Schulen in Hamburg, um folgende Aspekte zu verdeutlichen:
- Die bestehenden Regelungen für die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern bis 14 Jahre sowie in Ausnahmefällen für ältere Jugendliche mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf im Zeitraum von 8.00 bis 16.00 Uhr bleiben bestehen. Die Notbetreuung ist ausschließlich für Kinder von Eltern gedacht, die aus familiären oder besonderen beruflichen Gründen unbedingt darauf angewiesen sind, bspw. weil sie in einem Beruf der sogenannten Daseinsvorsorge tätig sind. Alle Sorgeberechtigten sind daher ausdrücklich und dringlichst gebeten, ihre Kinder auch weiterhin nur in Notfällen zur Schule zu schicken.
- Der Abteilung Schule und Hochschule sind die vielen dringlichen Fragen, die sich bei den Sorgeberechtigten hinsichtlich anstehender Prüfungen der Schülerinnen und Schüler derzeit stellen, sehr bewusst. Sobald wir als Schulträger von der Behörde für Schule und Berufsbildung konkrete Maßgaben zu diesem Themenbereich erhalten, werden diese umgehend kommuniziert.
- Viele große Herausforderungen sind in diesen Tagen an ganz vielen Stellen zu meistern. Egal ob im beruflichen oder im privaten Umfeld – manch eine/r stößt dabei eventuell an die eigenen Grenzen. Deswegen bietet die Abteilung Schule und Hochschule ab sofort allen Eltern sowie Schülerinnen und Schülern, die den Wunsch nach seelsorglicher Begleitung verspüren, eine Gesprächsmöglichkeit. Pfarrer Johannes Pricker, Barbara Viehoff und Martina Scheidle stehen vormittags bzw. nachmittags und abends für Anrufe (und natürlich auch für Mails) zur Verfügung:
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täglich vormittags zwischen 9.30 Uhr und 12.00 Uhr:
Barbara Viehoff, Telefon: (0 40) 37 86 36 – 46
Mail: viehoff@erzbistum-hamburg.de
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Martina Scheidle, Telefon: (0 40) 37 8636 – 47
Mail: scheidle@erzbistum-hamburg.de
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täglich ab 17.00 Uhr:
Pfarrer Johannes Pricker, Telefon: (0 40) 32 52 96 76
Mail: johannespricker@arcor.de
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Weitere Angebote wird es in den kommenden Tagen ggf. auch durch die Beauftragten für Schulseelsorge an Ihrem Standort geben.
- Hinsichtlich aller Fragen rund um das Corona-Virus und die notwendigen Handlungsschritte steht die Abteilung Schule und Hochschule im stetigen Austausch mit allen Schulleitungen. Täglich kommt in der Abteilung Schule und Hochschule ein Krisenstab zusammen, um Lageeinschätzungen vorzunehmen, Unterstützungen zu organisieren und weitere Maßgaben für das Krisenmanagement zu entwickeln.
- Wichtige Neuigkeiten, konkrete Handlungsanweisungen, behördliche Informationen und interessante Tipps werden stets auch zeitnah auf unserer Homepage www.kseh.de sowie auf FACEBOOK kommuniziert.
Die Abteilung Schule und Hochschule dankt allen Sorgeberechtigten sehr herzlich für ihr Verständnis, das große Engagement und den gemeinsamen Willen, das Bestmögliche aus dieser Situation zu machen und zugleich die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Familien sowie der Beschäftigten zu schützen. Dieser Dank gilt insbesondere auch den Leitungen sowie den Kolleginnen und Kollegen in den Schulen – vor allem den Mitgliedern der schulischen Krisenteams, die derzeit mit einem ungeheuren Einsatz das Krisenmanagement bewältigen.
Gemeinsam werden wir diese kritische Zeit erfolgreich bewältigen!
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(Update 19.03.2020, 13.40 Uhr)
Behörde für Schule und Berufsbildung:
Regulärer Betrieb der Schulen und Kitas bleibt bis zum 19. April 2020 ausgesetzt – Notbetreuung weiterhin gewährleistet
Zur weiteren Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus haben Schulbehörde und Sozialbehörde beschlossen, den regulären Betrieb der Hamburger Schulen, der Kitas und der Kindertagespflege auch weiterhin auszusetzen. Dies ist bis zum 19. April 2020 der Fall. Eine Notbetreuung ist weiterhin gewährleistet. Darüber hinaus gilt nach wie vor, dass Rückkehrern aus Risikogebieten das Betreten einer Kita, einer Kindertagespflege oder einer Schule auch ohne Symptome für 14 Tage nach Rückkehr untersagt ist.
…
Notbetreuung an Hamburgs Schulen
Die Schulbehörde appelliert in dieser besonderen Situation an die Eltern, ihre Kinder grundsätzlich zu Hause zu betreuen und nur in Notfällen zur Schule zu schicken. Auf eine Betreuung bei den Großeltern oder anderen Personen, die zur Risikogruppe gehören, sollten Eltern im Interesse des Schutzes dieser Personen verzichten. Für Eltern, die unbedingt auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, bieten die Schulen in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr eine Notbetreuung für Kinder bis zur Altersgrenze von 14 Jahren an. Vorerst können alle Eltern, die aus familiären Gründen darauf angewiesen sind, diese Notbetreuung in Anspruch nehmen.
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(Update 18.03.2020, 14:00 Uhr)
Zum Schutz Ihrer Gesundheit und zur Unterstützung der staatlichen Eindämmungsstrategie gegen das Corona-Virus finden Sie nachfolgend eine aktualisierte Übersicht der Informations- und Notrufnummern:
Informationen zum Coronavirus / Ansprechpartner:
Hotline Stadt Hamburg:
(0 40) 42 828 – 4000
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums:
(0 30) 346 465 100
Verdacht auf Infektion / begründete Symptome:
Arztruf: 116 117
Unabhängige Patientenberatung Deutschland:
(0 800) 011 7722
Bezirksämter / Fachämter Gesundheit
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Fachamt Gesundheit
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
Telefon: 428 54 – 4662 / – 4688 / – 2542 / – 4643 / – 2344 / – 2551 / – 4644
Telefon Zentrale: 428 54 -0
Fax: 4279 01024
E-Mail: infektionsschutz@hamburg-mitte.hamburg.de
Bezirksamt Altona
Fachamt Gesundheit
Bahrenfelder Straße 254 – 260
22765 Hamburg
Telefon: 428 11 – 1659
Telefon Zentrale: 428 11 -0
Fax: 4279 02055
E-Mail: infektionsschutz@altona.hamburg.de
Bezirksamt Eimsbüttel
Fachamt Gesundheit
Grindelberg 62 – 66
20144 Hamburg
Telefon: 428 01 – 3400 / – 3401
Telefon Zentrale: 428 01 -0
Fax: 4279 03371
E-Mail: infektionsschutz@eimsbuettel.hamburg.de
Bezirksamt Hamburg-Nord
Fachamt Gesundheit
Eppendorfer Landstraße 59
20249 Hamburg
Telefon: 428 04 – 2675 / – 2679 / – 2920
Telefon Zentrale: 428 04 -0
Fax: 4279 04008
E-Mail: infektionsschutz@hamburg-nord.hamburg.de
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Gesundheit
Robert-Schuman-Brücke 8
22041 Hamburg
Telefon: 428 81 – 3686
Telefon Zentrale: 428 81 -0
Fax: 4279 05499
E-Mail: infektionsschutz@wandsbek.hamburg.de
Bezirksamt Bergedorf
Fachamt Gesundheit
Herzog-Carl-Friedrich-Platz 1
21031 Hamburg
Telefon: 428 91 – 2216 / – 2325 / – 2220
Telefon Zentrale: 428 91 -0
Fax: 4279 06019
E-Mail: infektionsschutz@bergedorf.hamburg.de
Bezirksamt Harburg
Fachamt Gesundheit
Harburger Rathauspassage 2
21073 Hamburg
Telefon: 428 71 – 2322 / – 2140
Telefon Zentrale: 428 71 -0
Fax: 4279 07200
E-Mail: infektionsschutz@harburg.hamburg.de
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(Update 15.03.2020, 14:00 Uhr)
+++ Hamburger Gesundheitsbehörde hat ganz Österreich und die Schweiz zu Risikogebieten erklärt! +++
Grundsätzlich gilt, dass keine Person (weder Lehrkräfte, Schulbeschäftigte noch Schülerinnen und Schüler) eine Schule betreten darf, die in den letzten 14 Tagen aus einem Risikogebiet ausgereist ist. Diese Personen begeben sich ab dem Zeitpunkt ihrer Rückkehr ausnahmslos 14 Tage lang in häusliche Quarantäne. Bitte berücksichtigen Sie, dass zu den vom Robert-Koch-Institut definierten Corona-Risikogebieten Italien, Iran, das Bundesland Tirol, Madrid, die Region Grand Est in Frankreich (u.a. Elsaß-Lothringen), China (Provinz Hubei inkl. Stadt Wuhan) und Südkorea (Provinz Gyeongsangbukdo) zählen.
Zusätzlich hat die Hamburger Gesundheitsbehörde jetzt auch Österreich und die Schweiz zu Risikogebieten erklärt. Lehrkräfte, die aus den vom Robert-Koch-Institutengenannten Corona-Risikogebieten sowie aus Österreich oder der Schweiz zurückgekehrt sind, begeben sich zunächst in die häusliche Isolation und kontaktieren umgehend, spätestens Montag, 16.03.2020, die Schulleitung bzw. ihre Stellvertretung. Die häusliche Isolation dauert 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Reiserückkehr.
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(Update 15.03.2020, 14.00 Uhr)
+++ Update internationale Risikogebiete Robert Koch Institut: USA – Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York +++
Internationale Risikogebiete:
- Italien
- Iran
- In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
- In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
- In Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
- In Österreich: Bundesland Tirol
- In Spanien: Madrid
- In USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York
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(Update 13.03.2020, 20.15 Uhr)
+++ Update des Robert-Koch-Institutes: Tirol in Österreich und Madrid in Spanien wurden jetzt auch zu Risikogebieten erklärt!
Rückkehrer aus diesen Gebieten: 14 Tage seit Abreise zuhause bleiben! +++
Risikogebiete:
- Italien
- Iran
- In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
- In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
- In Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
- In Österreich: Bundesland Tirol
- In Spanien: Madrid
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Update 13.03.2020 (14.40 Uhr)
Schulsenator stellt Notfallplan für die nächsten 14 Tage vor
13. März 2020 14:30 Uhr (Quelle: hamburg.de)
Aufgrund der erheblichen Zunahme der Corona-Erkrankungen in Deutschland hat der Hamburger Senat heute entschieden, die am Sonntag endenden Hamburger Frühjahrsferien vorläufig um zwei Wochen bis zum 29. März 2020 zu verlängern und den regulären Schulbetrieb für Schülerinnen und Schüler in den nächsten 14 Tagen ruhen zu lassen. An allen Schulen findet in dieser Zeit eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahre statt. Die Lehrkräfte organisieren in dieser Zeit Lernangebote, die die Schülerinnen und Schüler zu Hause bearbeiten sollen. Zudem kommunizieren sie über E-Mail, Telefon oder andere digitale Kanäle regelmäßig mit ihren Schülerinnen und Schülern. Um die Abschlussprüfungen, insbesondere das Abitur, nicht zu gefährden, finden alle Prüfungen wie geplant statt. Zusätzlich werden zur Sicherheit weitere Nachschreibetermine angeboten. Der Krisenstab der Schulbehörde wird in Zusammenarbeit mit den Schulen in den nächsten Tagen viele offene Fragen klären und die Schulleitungen sowie die Eltern täglich über die Homepage der Schulbehörde informieren.
Schulsenator Ties Rabe: „Wir stehen vor einer besonderen Situation, für die es kein Beispiel gibt und die uns täglich vor neue und sich ständig ändernde Herausforderungen stellt. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehen, wie sich die Infektionen in Deutschland und Hamburg entwickeln werden und welche Maßnahmen noch folgen müssen. Deshalb wird der Krisenstab der Schulbehörde wie bereits in den vergangenen zwei Wochen jeden Tag zusammentreten und die anstehenden Aufgaben und Probleme klären. Über tägliche Newsletter werden wir die Eltern und die Schulöffentlichkeit sowie die Schulleitungen zeitnah über alle Maßnahmen und Veränderungen informieren. In dieser sehr ungewöhnlichen Lage setzen wir auf Transparenz und auf die Eigeninitiative aller Beteiligten.“
Um die Ansteckungsgefahr zu verringern, werden darüber hinaus bis zum 30. April alle besonderen Schulaktivitäten wie Feste, Aufführungen, Klassenreisen, Ausflüge und Sportveranstaltungen abgesagt. Schulinterne Konferenzen können wenn notwendig stattfinden, sind aber hinsichtlich ihrer Zahl, Dauer und Teilnehmergröße auf ein Minimum zu begrenzen. Darüber hinaus werden sämtliche Reisen von Schulbeschäftigten oder Schülerinnen und Schülern ins Ausland bis zum Ende des Schuljahres abgesagt.
Alle Schulen mit Ausnahme der Berufsschulen organisieren vor- und nachmittags eine Notbetreuung für Kinder bis 14 Jahre sowie für die kleine Gruppe älterer Jugendlicher mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf. Auch die Schülerbeförderung findet vorläufig weiter statt. Vorerst können alle Eltern, die aus familiären Gründen darauf angewiesen sind, diese Notbetreuung in Anspruch nehmen. Die Schulbehörde appelliert jedoch an die Eltern, ihre Kinder nur in Notfällen zur Schule zu schicken. Und natürlich nur dann, wenn die Kinder gesund sind und nicht aus einem Risikogebiet in den letzten 14 Tagen zurückgekehrt sind. Die Betreuung wird von den gleichen Kräften und Einrichtungen gesichert, die auch im Normalfall zur jeweiligen Zeit in der Schule arbeiten: vormittags wie bisher die Lehrkräfte sowie das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal, nachmittags je nach Schule entweder GBS-Träger oder das Schulpersonal. Bei der Betreuung achten alle Betreuer auf kleine Gruppen und die Einhaltung der Hygienevorschriften, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.
Lehrkräfte und Beschäftigte der Schule, die aus einem Risikogebiet nach der Definition des Robert-Koch-Institutes zurückkehren, dürfen die Schule 14 Tage lang nicht betreten. Alle anderen beginnen am Montag planmäßig ihren Dienst in der Schule. Sie bauen dort verlässliche digitale und mediale Informationsketten und Informationssysteme untereinander und zu ihren Schülerinnen und Schülern zu Hause auf und übermitteln diesen die Lernangebote und Lernaufträge für die nächsten Tage. Die Schulleitungen klären in den nächsten drei Tagen aufgrund der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote, welche und wie viele Lehrkräfte und Pädagogen zur Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote in den Schulen arbeiten und welche und wie viele Lehrkräfte und Pädagogen Home Office machen. Ziel ist es, dass möglichst viele schulische Beschäftigte zu Hause arbeiten.
Auch in den Berufsschulen ruht der Unterrichtsbetrieb. Die Auszubildenden sollen in ihrer Schulzeit stattdessen wenn möglich in ihren Ausbildungsbetrieben arbeiten. Das gilt insbesondere für Auszubildende der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. In den nächsten Tagen klären die Berufsschulen zusammen mit den Auszubildenden und den Betrieben den weiteren Prozess.
Alle Abschlussprüfungen an den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen finden voraussichtlich ohne Einschränkung an den bereits festgesetzten Terminen statt. Die Schulbehörde organisiert in den nächsten Tagen in Zusammenarbeit mit den Schulen große Prüfungsräume, die gewährleisten, dass ein ausreichendender Sicherheitsabstand zwischen den Prüfungsbeteiligten eingehalten wird. Darüber hinaus werden zusätzliche Nachschreibetermine und Prüfungsaufgaben für den Fall organisiert, dass die bisherigen Prüfungstermine nicht ausreichen.
Die Kultusministerkonferenz hat in diesem Zusammenhang beschlossen, dass alle Bundesländer die eventuell auch unter ungewöhnlichen Bedingungen entstandenen Schulabschlüsse in jedem Fall gegenseitig anzuerkennen. Die Wissenschaftsministerien sowie Universitäten und Fachhochschulen sind gebeten, die Zulassungszeiten so zu strecken, dass auch Studienbewerberinnen und -bewerber mit verspätet erlangten Abiturzeugnissen noch aufgenommen werden können.
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Update 13.03.2020 (11.55 Uhr)
Schulschließungen in den Bundesländern
+ + + + In mehreren deutschen Bundesländern hat es bereits eine Entscheidung zur Schließung von Schulen und Kitas gegeben. In Berlin (stufenweise, zunächst die Oberstufenzentren), Bayern, Bremen, im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen werden ab Montag, 16. März 2020, alle Einrichtungen geschlossen. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hamburg stehen Entscheidungen unmittelbar bevor. Das Erzbistum Hamburg steht als Schulträger im Austausch mit der Hamburger Schulbehörde, die sich am Nachmittag äußern will. + + + +
Übersicht Kontaktdaten der bezirklichen Gesundheitsämter
Bezirksamt Hamburg-Mitte – Fachamt Gesundheit
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
Telefon: 428 54 – 2542 / – 4643 / – 2344 / – 2551 / – 4644
Fax: 4279 01024
E-Mail: infektionsschutz@hamburg-mitte.hamburg.de
Bezirksamt Altona – Fachamt Gesundheit
Bahrenfelder Straße 254 – 260
22765 Hamburg
Telefon: 428 11 – 1659
Fax: 4279 02055
E-Mail: infektionsschutz@altona.hamburg.de
Bezirksamt Eimsbüttel – Fachamt Gesundheit
Grindelberg 62 – 66
20144 Hamburg
Telefon: 428 01 – 3400 / – 3401
Fax: 4279 03371
E-Mail: infektionsschutz@eimsbuettel.hamburg.de
Bezirksamt Hamburg-Nord – Fachamt Gesundheit
Eppendorfer Landstraße 59
20249 Hamburg
Telefon: 428 04 – 2675 / – 2679 / – 2920
Fax: 4279 04008
E-Mail: infektionsschutz@hamburg-nord.hamburg.de
Bezirksamt Wandsbek – Fachamt Gesundheit
Robert-Schuman-Brücke 8
22041 Hamburg
Telefon: 428 81 – 3686
Fax: 4279 05499
E-Mail: infektionsschutz@wandsbek.hamburg.de
Bezirksamt Bergedorf – Fachamt Gesundheit
Herzog-Carl-Friedrich-Platz 1
21031 Hamburg
Telefon: 428 91 – 2216 / – 2325 / – 2220
Fax: 4279 06019
E-Mail: infektionsschutz@bergedorf.hamburg.de
Bezirksamt Harburg – Fachamt Gesundheit
Harburger Rathauspassage 2
21073 Hamburg
Telefon: 428 71 – 2322 / – 2140
Fax: 4279 07200
E-Mail: infektionsschutz@harburg.hamburg.de
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Update 12.03.2020 (12.00 Uhr)
Katholische Schulen in Hamburg –
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Ausbreitung in Deutschland und Europa ist es unsere vorrangige Aufgabe als Schulträger, die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und der Beschäftigten zu schützen und unseren Beitrag zur staatlichen Eindämmungsstrategie des Coronavirus zu leisten.
Daher haben wir in der Abteilung Schule und Hochschule einen Krisenstab eingerichtet, der in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Fachstellen steht.
Aus Für- und Vorsorgepflicht hat das Erzbistum Hamburg konsequente Handlungsanweisungen – zunächst bis Ende April 2020 – erlassen und sie an Schulleitungen und Familien kommuniziert.
Zu den wichtigsten Anweisungen zählen u.a.:
Rückkehr aus Risikogebieten (Mitarbeiter_innen)
Beschäftigte, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus Gebieten zurückgekehrt sind, die innerhalb der 14 Tage nach der Rückkehr als Risikogebiet eingestuft wurden, melden sich – unabhängig von Symptomen – vor Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit telefonisch bei der jeweiligen Schulleitung. Es gilt der Grundsatz, dass diese Personen bis 14 Tage nach Verlassen des Risikogebietes nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren. Denn die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen dem Kontakt und der Erkrankung, dauert bis zu 14 Tage.
Rückkehr aus Risikogebieten (Schüler_innen)
Schülerinnen und Schüler, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus Gebieten zurückgekehrt sind, die innerhalb der 14 Tage nach der Rückkehr als Risikogebiete eingestuft wurden, melden sich – unabhängig von Symptomen – vor Rückkehr an die Schule telefonisch im Schulsekretariat. Es gilt auch hier der Grundsatz, dass diese Personen bis 14 Tage nach Verlassen des Risikogebietes – aufgrund der Inkubationszeit – nicht an die Schule zurückkehren. Kinder sind von den Symptomen von Covid-19 nach aktueller Kenntnis zwar praktisch nicht betroffen. Aber: Kinder könnten Virusträger sein.
Die Schulleitung stellt diese Schüler_innen in Vertretung des Schulträgers für die o.a. Zeit vom Schulbesuch frei.
Verhaltensregel bei Verdachtsfällen
Zeigen Beschäftigte oder Schüler_innen Krankheitssymptome, die den Corona-Symptomen ähneln, so ist eine umgehende Information der Schulleitung an das zuständige bezirkliche Gesundheitsamt, an die Schulaufsicht und an den Schulträger vorgesehen.
Präventive Schulschließungen
Über die Anordnung einer teilweisen oder vollständigen Schließung sowie Wiedereröffnung einer Schule inklusive der dort bestehenden Betreuungsangebote entscheidet das jeweils zuständige bezirkliche Gesundheitsamt.
Einhaltung von Hygienemaßnahmen
Zum Schutz vor Infektionen werden alle Beschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Unterrichts am 16. März auf die Einhaltung persönlicher Hygienemaßnahmen (u.a. regelmäßiges und richtiges Händewaschen, mind. 20 Sekunden, auch zwischen den Fingern, insbesondere vor dem Verzehr von Speisen), die allgemeine Husten- und Niesetikette (Wegdrehen, in die Armbeuge) und den Verzicht auf persönliche Körperberührungen (Händeschütteln, selbst ins Gesicht fassen) hingewiesen.
Plakataushänge mit den wichtigsten Hygienetipps unterstützen diese Bemühungen.
Als Schulträger haben wir zusätzliche Reinigungstätigkeiten beauftragt und Desinfektionsmittel bestellt, um die Hygienesituation an den Schulen weiter zu verbessern.
Verbot von Reisen in Risikogebiete
Bis auf Weiteres gilt ein generelles Verbot für Klassen- und Studienreisen, Schüleraustausche bzw. Dienstreisen in die vom Robert-Koch-Institut (RKI) festgelegten Risikogebiete. Nach derzeitigem Stand (11.03.2020) sind dies Italien und Iran, in Frankreich die Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) sowie Provinzen in China und Südkorea. In Deutschland gilt das Verbot für den Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) als besonders betroffenes Gebiet. Sie können die aktuellen Risikogebiete auf der Homepage des RKI www.rki.de einsehen. Auch der Transit über diese Gebiete ist untersagt.
Reisen in Nicht-Risikogebiete
Grundsätzlich werden alle ein- und mehrtägigen Klassen-, Studien- oder Dienstreisen – auch in sogenannte „Nicht-Risikogebiete“ – ins In- und Ausland hinsichtlich ihrer Notwendigkeit überprüft. Sie bedürfen (zunächst bis Ende April 2020) einer vorherigen Abstimmung mit und Zustimmung des Schulträgers.
Absage aller schulischen Veranstaltungen mit mehr als 30 Teilnehmenden
Im März und April sind alle schulischen Veranstaltungen wie Feiern, Sportfeste, Konzerte oder Theaterstücke mit mehr als 30 Teilnehmenden abzusagen.
Prüfungen
Mit Blick auf die Gefährdung von Prüfungen (mündlich und schriftlich) sind die konkreten Richtlinien der Behörde für Schule und Berufsbildung abzuwarten. Diese werden anschließend zeitnah kommuniziert.
WEITERE INFOS:
Weitere Informationen und Antworten zu den wichtigsten Fragen finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes und auf der Homepage der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz unter www.hamburg.de.
Wichtige Hotlines:
Hamburger Hotline zum Corona-Virus (Information):
Telefon 040 – 428 284 000
Hamburger Arztruf (bei Krankheitssymptomen):
Telefon 116117
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11.03.2020 (14.00 Uhr)
Die Abteilung Schule und Hochschule des Erzbistums Hamburg wird sich – als zuständiger Schulträger der katholischen Schulen in der Hansestadt – bis Ende dieser Woche mit einem Schreiben und konkreten Handlungsanweisungen an alle Beschäftigten sowie Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler wenden, um den Schutz aller Beteiligten bestmöglich zu gewährleisten. Alle Maßnahmen dienen der Für- und Vorsorge. Ein eigener Krisenstab der Abteilung Schule und Hochschule bearbeitet die Fragen und steht im Austausch mit den Behörden und Fachstellen.
Informationen und Antworten zu den wichtigsten Fragen finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes: www.rki.de
Hier geht´s zu den „Dringenden Empfehlungen für Einreisende und Rückkehrer aus Risikoregionen“ der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz.
Nachfolgend haben wir einige aktuelle Informationen (10.03.2020) der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für Sie zusammengestellt:
- Gesundheitsbehörde legt Empfehlungen für Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus Risikogebieten fest – Allgemeinverfügung für den Schul- und Kita-Bereich
Schülerinnen und Schüler inkl. Ganztag/GBS sowie in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreute Kinder, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, nehmen – unabhängig von Symptomen – nicht am Schulbetrieb teil bzw. besuchen keine Kita, vermeiden unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause (die 14 Tage sind ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Risikogebietes zu zählen).
Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen.
Bei Reisenden aus den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten, die in einem sensiblen Versorgungs- oder Infrastrukturbereich tätig sind (z. B. Erziehungswesen), kann im Rahmen der Risikoabwägung zwischen der Ansteckungsgefahr und der notwendigen Tätigkeitsaufnahme eine Verkürzung der Karenzzeit nach negativer Testung erfolgen.
- Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zu Italien
Das Auswärtige Amt hat seine Reisehinweise für Italien verschärft. Es rät von nicht erforderlichen Reisen auch in die Region Südtirol ab. Gesundheitsempfehlungen bei Auslandsreisen werden vom Auswärtigen Amt gegeben. Aktuelle Informationen zu der Sicherheitssituation in einzelnen betroffenen Ländern sind auf den Länderseiten des Auswärtigen Amtes einzusehen: www.auswaertiges-amt.de. Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de zu finden.
- Allgemeine Verhaltensregeln
Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.
Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
- Internetseite der Gesundheitsbehörde mit Informationen über das Coronavirus
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat eine übersichtliche Internetseite mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Coronavirus in Hamburg eingerichtet. Sie ist ab sofort unter www.hamburg.de abrufbar. Neben aktuellen Informationen zu bestätigten Fällen in Hamburg, Hygienetipps, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Reiseempfehlungen gibt die Seite auch einen Überblick über Verhaltensmaßnahmen und Meldewege sowie Ansprechpartner, Kontaktadressen und externe Links.
- Hotline zum Corona-Virus 040 428 284 000
Zusätzlich zu der bekannten Rufnummer 116117 wurde von der Stadt aufgrund der veränderten Situation bereits vergangene Woche eine zusätzliche Hotline unter 040 428 284 000 eingerichtet, diese ist nunmehr 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.